ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

21. Dezember 2018

THEMEN: UNTERSCHLAGEN VON INFORMATIONEN / WAHRHEIT / ANHÖREN BEI SCHWEREN VORWÜRFEN / SACHLICH NICHT GERECHTFERTIGTE ANSCHULDIGUNGEN

Zwei aktuelle Stellungnahmen des Schweizer Presserates

Schweizer Presserat weist Beschwerde gegen «gothamcity.ch» ab (Stellungnahme 52/2018)

Dokument:

52_2018_Meyer_avocats_c_Gothamcity_Stn.pdf PDF – 82 kB

Parteien: Meyer avocats c. «gothamcity.ch»

Themen: Unterschlagen von Informationen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Presserat weist die Beschwerde einer Genfer Anwaltskanzlei gegen «gothamcity.ch» ab. Das auf Wirtschaftskriminalität in der Schweiz spezialisierte Fachmedium hatte in einem Artikel über diverse Anschuldigungen der Genfer Staatsanwaltschaft gegen eine Anwältin berichtet. Dies im Zusammenhang mit dem Fall Teodorin Obiang, dem Sohn des Präsidenten von Äquatorialguinea.

Der Artikel enthielt Informationen über den Verlauf der Strafuntersuchung, die einem Bundesgerichtsentscheid zu entnehmen waren. Das höchste Gericht ordnete darin auf Antrag der Verteidigung die Ablehnung eines verfahrensbeteiligten Genfer Staatsanwalts an.

Der Presserat hält fest, dass es für den Leser nützlich gewesen wäre, wenn «gothamcity.ch» die Begründung des Bundesgerichts erläutert hätte. Der relativ kurze Bericht erwähnte lediglich die Ablehnung des einen Staatsanwalts und konzentrierte sich ansonsten auf die Neuigkeit, dass die Justiz Anschuldigungen gegen eine Genfer Anwältin erhoben hatte.

Nach Ansicht des Presserates verstiess das Fachmedium nicht gegen die Regeln der journalistischen Ethik. Insbesondere kann «gothamcity.ch» nicht vorgeworfen werden, wesentliche Informationen unterschlagen zu haben, indem nicht detaillierter über die Gründe für die Ablehnung des Staatsanwalts und die möglichen Folgen für die Untersuchung berichtet wurde.

Auch der Entscheid, die Identität der betreffenden Anwaltskanzlei offen zu legen, nicht aber diejenige der Anwältin selbst – deren Unschuldsvermutung somit respektiert wurde – erscheint legitim. Die wenigen Ungenauigkeiten an anderer Stelle im Artikel erachtet der Presserat als von untergeordneter Bedeutung, sie widersprechen nicht der journalistischen Pflicht, die Wahrheit zu suchen.

Schweizer Presserat: «Basler Zeitung» klärte Vorwürfe nicht ab (Stellungnahme 53/2018)

Dokument:

53_2018_Concordia_c_BaZ_Stn.pdf PDF – 80 kB

Parteien: Concordia c. «Basler Zeitung»

Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt die «Basler Zeitung» (BaZ) für einen mehrfachen Verstoss gegen die journalistischen Pflichten. Die Zeitung hatte im Juni über einen Streit zwischen dem Universitätsspital Basel und drei Krankenkassen über die Höhe der Spitaltarife berichtet. Dabei fuhr die Redaktion schweres Geschütz auf: Die Kassen hätten nun Höchstbeträge eingeführt. Alles, was darüber läge, hätten die Privatpatienten selbst zu berappen. So erhielten die Zusatzversicherten nicht die volle Gegenleistung für ihre Prämien. Die Kassen hätten ihren Kunden geraten, eine andere Klinik aufzusuchen.

Die Krankenkasse Concordia ging damit vor den Presserat. Sie bestritt sämtliche Vorwürfe der BaZ; sie seien schlicht falsch. Die «Basler Zeitung» hielt es nicht für nötig, zur Beschwerde Stellung zu beziehen. Das Ethikgremium stellte fest, dass die Anschuldigungen in Bezug auf die Concordia nicht zutrafen; die BaZ hat sich nicht an die Wahrheitspflicht gehalten. Zudem versäumte sie es, die Concordia zu den schweren Vorwürfen anzuhören.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
http://www.presserat.ch

#SchweizerPresserat #gothamcity #BaslerZeitung #UnterschlagenVonInformationen #AnhörenBeiSchwerenVorwürfen #SachlichNichtGerechtfertigteAnschuldigungen #Wahrheit #CHcultura

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 21. Dezember 2018
  • Journalismus

Vorheriger Beitrag

ORGANISATOREN SIND SEHR ZUFRIEDEN: «BEVÖLKERUNG ZEIGTE GROSSES INTERESSE AM KULTURERBEJAHR 2018»

Nächster Beitrag

ZUM ONLINE-ARCHIV DER KUNSTHALLE BERN

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Bild: Aare und Hugo Wirz - Foto: © David Rötlisberger / ALPS Bern
    «SOUVENIR. SELFIES, KITSCH UND GIPFELSTEINE»

    14. März 2026

  • Jürgen Habermas, 2008 - Foto: Wolfram Huke, http://wolframhuke.de - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:JuergenHabermas_crop1.jpg?uselang=de#/media/File:JuergenHabermas.jpg
    DER DEUTSCHE PHILOSOPH UND SOZIOLOGE JÜRGEN HABERMAS IST GESTORBEN

    14. März 2026

  • Timmermahn © timmermahn.ch
    ZUM TOD DES SCHWEIZER KUNSTMALERS, MUSIKERS, SCHAUSPIELERS, REGISSEURS, AUTORS UND ERZÄHLERS TIMMERMAHN

    14. März 2026

  • Olaf Otto Becker, Point 660, 2, 08/2008 67°09’04’’N, 50°01’58’’W, Altitude 360M aus der Serie Above Zero. Tourist:innen in der Arktisregion, die von gut geheizten Kreuzfahrtschiffen aus, kurze Ausflüge auf das Eis unternehmen. 2008, © Olaf Otto Becker 

    «CIVILIZATION – UNSER LEBEN IM FOKUS»

    13. März 2026

  • © Nat Faulkner, Natural Exposure, 2023
    «PASSAGES»

    13. März 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>