ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

29. Mai 2026

WAHRHEITSSUCHE, BERICHTIGUNGSPFLICHT, MENSCHENWÜRDE, PRIVATSPHÄRE, MEINUNGSPLURALISMUS

Die neusten Stellungnahmen des Schweizer Presserats

Schweizer Presserat

Edito zum Jahresbericht 2025 von Susan Boos, Präsidentin Schweizer Presserat:

Jahresbericht 2025

Der Jahresbericht 2025 ist da und zeigt: Die Zahl der Beschwerden beim Schweizer Presserat kletterte fast auf ein Rekordhoch. Im letzten Jahr gingen 178 Eingaben ein, annähernd so viele wie im Ausnahmejahr 2020, als Corona die Berichterstattung dominierte. Ende Jahr erreichte der Pendenzenberg mit 162 hängigen Fällen einen Höchststand, was mit der Beschwerdeflut zusammenhängt und dazu führt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer auf rund 1,5 Jahre gestiegen ist.

Um die Beschwerdeflut etwas einzudämmen und in der Hoffnung, die Qualität der Beschwerden zu verbessern, hat der Stiftungsrat deshalb beschlossen, für Privatpersonen schon ab der ersten Eingabe eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und die Fristen sowie den Umfang der Beschwerden zu reduzieren (seit 1.1.2026 in Kraft).

Quelle / Mehr:

https://presserat.ch/newsletter_22/

Beschwerde gegen «Neue Zürcher Zeitung» teilweise gutgeheissen:

Justizfälle erfordern besondere Sorgfalt

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «NZZ» teilweise gutgeheissen. Im Kern ging es im Artikel um einen Tweet von Elon Musk zum Anschlag vom 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Beschwerdeführer monierte, dass der Artikel die Wahrheitssuche und auch die Berichtigungspflicht verletzt habe, weil mit dem Text falsche Angaben zum sogenannten «Hamburger Stadtpark-Verfahren» gegen die Vergewaltiger einer Frau im Jahr 2020 verbreitet und diese in der Folge nicht korrigiert worden seien.

Quelle / Mehr:

https://presserat.ch/news_12_2026/

Beschwerde gegen «Neue Zürcher Zeitung» teilweise gutgeheissen:

Direkt Betroffene anhören, nicht nur deren Arbeitgeber

Im Dezember 2024 veröffentlichte die «Neue Zürcher Zeitung» einen Artikel unter dem Titel: «Judenhass, Schwurbler und Esoteriker: Evangelische Gemeinden auf Abwegen». Es geht um einen Weihnachtsmarkt der Michaelisgemeinde in Darmstadt. Der Markt sei zum Hamas-Propaganda-Fest geworden, da dort Symbole der Terrororganisation Hamas angeboten worden seien, schrieb der «NZZ»-Autor. Die nachträgliche Entschuldigung des Pfarrers sei nicht glaubwürdig. Zudem sei kurz davor ein Autor in der Gemeinde zu Gast gewesen, der das Massaker vom 7. Oktober 2023 rechtfertige. Gegen den Bericht wurde eine Beschwerde eingereicht, in der moniert wurde, dass die Kritik an der Kirche unzutreffend sei.

Quelle / Mehr:

https://presserat.ch/news_13_2026/

Beschwerde gegen «Lausanne Cités» abgewiesen:

Zulässiges Foto einer Person in einer desolaten Situation

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Wochenzeitung «Lausanne-Cités» abgewiesen. Die Zeitung hat nicht gegen die berufsethischen Regeln verstossen, als sie ein kleines Foto, eingebettet in eine Galerie von sechs Bildern, veröffentlichte, das eine Person zeigt, die auf dem Boden liegt und sich in einem Zustand völliger Verwahrlosung befindet. In der Berichterstattung ging es um den sozialen Brennpunkt an der Rue de Genève in Lausanne.

Quelle / Mehr:

https://presserat.ch/news_14_2026/

Beschwerde gegen «24 heures» teilweise gutgeheissen:

Die Suche nach der Wahrheit: Der Aufbau eines Artikels kann in die Irre führen

Die Art und Weise, wie ein Text aufgebaut ist, kann zu Schlussfolgerungen verleiten, die der Wahrheit widersprechen. «24 heures» veröffentlichte einen Artikel mit dem Titel «Mobilisation pour Gaza, La police dévie une manif s’approchant de la synagogue de Lausanne» (Mobilisierung für Gaza: Die Polizei leitet eine Demonstration um, die sich der Synagoge in Lausanne nähert). Unmittelbar auf diese Überschrift folgte ein Einleitungsabsatz, in dem die Journalistin schrieb, dass der «nicht genehmigte» Demonstrationszug «von der Polizei gestoppt wurde, als er sich auf das Viertel zubewegte, in dem sich die Synagoge befindet».

Quelle / Mehr:

https://presserat.ch/news_15_2026/

Beschwerde gegen RTS abgewiesen:

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl an einer Debatte ist zulässig

Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde der Walliser Grünliberalen gegen die Sendung «Forum» des RTS ab. Da die Partei nicht zur Debatte über die Kantonsratswahlen eingeladen worden war, war sie der Ansicht, dass die politische Realität verzerrt dargestellt worden sei, und machte geltend, diskriminiert worden zu sein. Die Vorwürfe werden als unbegründet erachtet. Die Walliser Grünliberalen hatten während des Wahlkampfs bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit, sich zu äussern. Die Entscheidung, die Debatte mit den im Parlament vertretenen politischen Kräften zu führen – eine Entscheidung, die im Ermessensspielraum der Medien liegt –, entspricht einem objektiven Kriterium, das nichts mit einer auf negativen Vorurteilen beruhenden Diskriminierung zu tun hat.

Quelle / Mehr:

https://presserat.ch/news_16_2026/

Ausserdem:

Weitere Entscheide

Auf der Website des Presserats sind weitere Stellungnahmen veröffentlicht worden:

X. c. «Maurmer Zeitung» (Abweisung)

Barbier-Mueller c. «SonntagsZeitung» (Abweisung)

X. c. «Neue Zürcher Zeitung» (Nichteintreten)

X. c. «Tages-Anzeiger» (Abweisung)

cp

Kontakt:

https://presserat.ch/category/aktuell

#SchweizerPresserat #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 29. Mai 2026
  • Journalismus

Vorheriger Beitrag

«VERNER PANTON. FORM, FARBE, RAUM»

Nächster Beitrag

UNENDLICHE GESCHICHTE RUND UMS KUNSTHAUS ZUG: «WIDERLICH»

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Aussenansicht Kunsthaus Zug, 2023 - Foto: Kommunikation KunsthausZug - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aussenansicht_Kunsthaus_Zug.jpg
    UNENDLICHE GESCHICHTE RUND UMS KUNSTHAUS ZUG: «WIDERLICH»

    29. Mai 2026

  • Bild: Installationsansicht
 «Verner Panton. Form, Farbe, Raum», Design von Verner Panton 
© Verner Panton Design AG
 - Foto: Vitra Design Museum / Franz Wamhof, 2026
    «VERNER PANTON. FORM, FARBE, RAUM»

    28. Mai 2026

  • Paulin Nuotclà - Foto: © Jon Duschletta / RTR
    ZUM TOD DES SCHWEIZER LIEDERMACHERS, MUSIKERS, ILLUSTRATORS, SGRAFFITO-KÜNSTLERS UND COMIC-AUTORS PAULIN NUOTCLÀ

    28. Mai 2026

  • Le grand théâtre des Alpes et glaciers (Detail), Farbaquatinta von Jean-François Janinet nach Caspar Wolf (aus: Vues remarquables des montagnes de la Suisse, Amsterdam, Rudolf Samuel Henzi / J. Yntema, 1783–1794)
    «THE MAKING OF – SPURENSUCHE ZU UND MIT CASPAR WOLF»

    28. Mai 2026

  • "Wenn ich die Mitte des Flusses erreicht habe,überkommt mich das Gefühl der absoluten Zufriedenheit…“ (Anna Affolter) - Foto: © Stefan Wermuth, https://www.stefanwermuth.com/
    «LA PETITE MORT – SURFEN IM FLUSS»: LEIDENSCHAFT, GESTALTUNGSKRAFT, POESIE UND SACHVERSTAND AUF 144 SEITEN

    28. Mai 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>