29. Mai 2026
WAHRHEITSSUCHE, BERICHTIGUNGSPFLICHT, MENSCHENWÜRDE, PRIVATSPHÄRE, MEINUNGSPLURALISMUS
Die neusten Stellungnahmen des Schweizer Presserats

Edito zum Jahresbericht 2025 von Susan Boos, Präsidentin Schweizer Presserat:
Jahresbericht 2025
Der Jahresbericht 2025 ist da und zeigt: Die Zahl der Beschwerden beim Schweizer Presserat kletterte fast auf ein Rekordhoch. Im letzten Jahr gingen 178 Eingaben ein, annähernd so viele wie im Ausnahmejahr 2020, als Corona die Berichterstattung dominierte. Ende Jahr erreichte der Pendenzenberg mit 162 hängigen Fällen einen Höchststand, was mit der Beschwerdeflut zusammenhängt und dazu führt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer auf rund 1,5 Jahre gestiegen ist.
Um die Beschwerdeflut etwas einzudämmen und in der Hoffnung, die Qualität der Beschwerden zu verbessern, hat der Stiftungsrat deshalb beschlossen, für Privatpersonen schon ab der ersten Eingabe eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und die Fristen sowie den Umfang der Beschwerden zu reduzieren (seit 1.1.2026 in Kraft).
Quelle / Mehr:
https://presserat.ch/newsletter_22/
Beschwerde gegen «Neue Zürcher Zeitung» teilweise gutgeheissen:
Justizfälle erfordern besondere Sorgfalt
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «NZZ» teilweise gutgeheissen. Im Kern ging es im Artikel um einen Tweet von Elon Musk zum Anschlag vom 20. Dezember 2024 auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der Beschwerdeführer monierte, dass der Artikel die Wahrheitssuche und auch die Berichtigungspflicht verletzt habe, weil mit dem Text falsche Angaben zum sogenannten «Hamburger Stadtpark-Verfahren» gegen die Vergewaltiger einer Frau im Jahr 2020 verbreitet und diese in der Folge nicht korrigiert worden seien.
Quelle / Mehr:
https://presserat.ch/news_12_2026/
Beschwerde gegen «Neue Zürcher Zeitung» teilweise gutgeheissen:
Direkt Betroffene anhören, nicht nur deren Arbeitgeber
Im Dezember 2024 veröffentlichte die «Neue Zürcher Zeitung» einen Artikel unter dem Titel: «Judenhass, Schwurbler und Esoteriker: Evangelische Gemeinden auf Abwegen». Es geht um einen Weihnachtsmarkt der Michaelisgemeinde in Darmstadt. Der Markt sei zum Hamas-Propaganda-Fest geworden, da dort Symbole der Terrororganisation Hamas angeboten worden seien, schrieb der «NZZ»-Autor. Die nachträgliche Entschuldigung des Pfarrers sei nicht glaubwürdig. Zudem sei kurz davor ein Autor in der Gemeinde zu Gast gewesen, der das Massaker vom 7. Oktober 2023 rechtfertige. Gegen den Bericht wurde eine Beschwerde eingereicht, in der moniert wurde, dass die Kritik an der Kirche unzutreffend sei.
Quelle / Mehr:
https://presserat.ch/news_13_2026/
Beschwerde gegen «Lausanne Cités» abgewiesen:
Zulässiges Foto einer Person in einer desolaten Situation
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Wochenzeitung «Lausanne-Cités» abgewiesen. Die Zeitung hat nicht gegen die berufsethischen Regeln verstossen, als sie ein kleines Foto, eingebettet in eine Galerie von sechs Bildern, veröffentlichte, das eine Person zeigt, die auf dem Boden liegt und sich in einem Zustand völliger Verwahrlosung befindet. In der Berichterstattung ging es um den sozialen Brennpunkt an der Rue de Genève in Lausanne.
Quelle / Mehr:
https://presserat.ch/news_14_2026/
Beschwerde gegen «24 heures» teilweise gutgeheissen:
Die Suche nach der Wahrheit: Der Aufbau eines Artikels kann in die Irre führen
Die Art und Weise, wie ein Text aufgebaut ist, kann zu Schlussfolgerungen verleiten, die der Wahrheit widersprechen. «24 heures» veröffentlichte einen Artikel mit dem Titel «Mobilisation pour Gaza, La police dévie une manif s’approchant de la synagogue de Lausanne» (Mobilisierung für Gaza: Die Polizei leitet eine Demonstration um, die sich der Synagoge in Lausanne nähert). Unmittelbar auf diese Überschrift folgte ein Einleitungsabsatz, in dem die Journalistin schrieb, dass der «nicht genehmigte» Demonstrationszug «von der Polizei gestoppt wurde, als er sich auf das Viertel zubewegte, in dem sich die Synagoge befindet».
Quelle / Mehr:
https://presserat.ch/news_15_2026/
Beschwerde gegen RTS abgewiesen:
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl an einer Debatte ist zulässig
Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde der Walliser Grünliberalen gegen die Sendung «Forum» des RTS ab. Da die Partei nicht zur Debatte über die Kantonsratswahlen eingeladen worden war, war sie der Ansicht, dass die politische Realität verzerrt dargestellt worden sei, und machte geltend, diskriminiert worden zu sein. Die Vorwürfe werden als unbegründet erachtet. Die Walliser Grünliberalen hatten während des Wahlkampfs bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit, sich zu äussern. Die Entscheidung, die Debatte mit den im Parlament vertretenen politischen Kräften zu führen – eine Entscheidung, die im Ermessensspielraum der Medien liegt –, entspricht einem objektiven Kriterium, das nichts mit einer auf negativen Vorurteilen beruhenden Diskriminierung zu tun hat.
Quelle / Mehr:
https://presserat.ch/news_16_2026/
Ausserdem:
Weitere Entscheide
Auf der Website des Presserats sind weitere Stellungnahmen veröffentlicht worden:
X. c. «Maurmer Zeitung» (Abweisung)
Barbier-Mueller c. «SonntagsZeitung» (Abweisung)
X. c. «Neue Zürcher Zeitung» (Nichteintreten)
X. c. «Tages-Anzeiger» (Abweisung)
cp
Kontakt:
https://presserat.ch/category/aktuell
#SchweizerPresserat #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+
Kommentare von Daniel Leutenegger