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25. August 2026

AUSSCHREIBUNG DER ATELIERS ZENTRALSCHWEIZ 2027 / 2028

Die Zentralschweizer Kantone schreiben wiederum Aufenthalte in den Wohnateliers in New York und Berlin aus. Neu können sich Kunst- und Kulturschaffende auch für einen Aufenthalt in Nairs, Scuol, bewerben. Die Atelierstipendien sollen Begegnung und Austausch mit Kultur- und Kunstschaffenden anderer Länder und genügend Zeit und Raum für nachhaltige künstlerische Prozesse ermöglichen.

Neu können sich Kunst- und Kulturschaffende aus den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug und Obwalden für einen einmonatigen Aufenthalt in der Fundaziun Nairs in Scuol bewerben. (Bild: Nelly Rodriguez)

Bild: Neu können sich Kunst- und Kulturschaffende aus den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug und Obwalden für einen einmonatigen Aufenthalt in der Fundaziun Nairs in Scuol bewerben – Foto: Nelly Rodriguez

Die Ausschreibung der Ateliers richtet sich an professionelle Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, die seit mindestens zwei Jahren in einem der unten erwähnten Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens zehn Jahren durchgehend ihren Wohnsitz dort hatten. Für den Kanton Luzern gilt zivilrechtlicher Wohnsitz oder Hauptwirkungsort des künstlerischen Schaffens seit mindestens drei Jahren. Die Atelierwohnungen sind auch für Familien geeignet.

Für 2028 können sich Kunstschaffende aus den Kantonen Schwyz, Zug und Nidwalden für einen je viermonatigen Aufenthalt in New York bewerben. Das Zentralschweizer Atelier in Berlin steht 2028 für Künstlerinnen und Künstler aus den Kantonen Luzern, Schwyz und Obwalden für einen je viermonatigen Aufenthalt offen.

Neu können sich für das Jahr 2027 Kunstschaffende aus den Kantonen Luzern, Schwyz, Zug und Obwalden für einen einmonatigen Aufenthalt in Nairs bewerben. Die Atelierwohnung ist Teil der Fundaziun Nairs in Scuol. Im Gegensatz zu den viermonatigen Aufenthalten in den Atelierwohnungen in Berlin und New York soll ein einmonatiger Aufenthalt vor allem auch jenen Kunstschaffenden zur Verfügung stehen, die aus beruflichen oder familiären Gründen keine längere Auszeit realisieren können.

Die Teilnahmebedingungen und Reglemente können unter www.zg.ch/kultur oder unter www.sz.ch/kultur, Rubrik Beiträge und Förderung, heruntergeladen werden.

Die Bewerbungsfrist läuft bis Mittwoch, 30. September 2026.

Quelle:

https://news.lu.ch/html_mail.jsp?id=0&email=news.lu.ch&mailref=000mvlq0000ti000000000000d36jfr4

#ZentralschweizAtelierStipendien #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 25. August 2026
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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