Pro Helvetia schreibt in Zusammenarbeit mit ihren Verbindungsbüros in Indien, China und Südafrika Residenzen aus. Es können sich Schweizer Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende (z.B. Kuratoren, Veranstalter, Vermittler) aus den Bereichen Musik, Literatur, Visuelle Künste, Design und interaktive Medien, Theater und Tanz bewerben. Gleichzeitig ermöglicht Pro Helvetia Kunst- und Kulturschaffenden aus den oben genannten Regionen Aufenthalte in der Schweiz.

Bild: Aussenstelle Shanghai – Foto: http://www.prohelvetia.cn/About-Us.2046.0.html?&L=4
1. Atelier-Aufenthalte 2017
Der Aufenthalt (3 Monate) in Indien, China oder dem südlichen Afrika bzw. in der Schweiz ermöglicht Kunstschaffenden, einen Einblick in ein anderes kulturelles Umfeld zu erhalten, neue Projekte anzudenken und Netzwerke zu knüpfen. Pro Helvetia bietet Arbeitsplatz und Unterkunft, fachliche Betreuung, Reisekosten, Versicherungen und per diems. Ein/e Kunstschaffende/r kann von maximal drei Atelier-Aufenthalten profitieren.
1.1 Auswahlkriterien
– Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
– Kontextbezogene Motivation
– Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
1.2 Bewerbung
Eingabe in englischer Sprache via http://www.myprohelvetia.ch bis 1. März 2016.
2. Recherche-Aufenthalt
Der Kurzaufenthalt (max. 4 Wochen) ermöglicht Kunst- und Kulturschaffenden (z.B. Kuratoren, Veranstalter, Vermittler) Recherchen im arabischen Raum, Indien, China und dem südlichen Afrika bzw. in der Schweiz. Der Aufenthalt dient zur Vorbereitung eines Austauschprojektes. Pro Helvetia betreut die Zusammenstellung des Besuchsprogramms. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Versicherungen und per diems.
2.1 Auswahlkriterien
– Überzeugender Leistungsausweis: eigene künstlerische Tätigkeit mit überregionaler Ausstrahlung
– Kontextbezogene Motivation
– Ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
– konkretes Austauschprojekt mit nachhaltiger Wirkung und internationaler Ausstrahlung, das den allgemeinen Kriterien von Pro Helvetia entspricht.
2.2 Bewerbung
Eingabe in englischer Sprache jederzeit via
www.myprohelvetia.ch, mind. drei Monate vor Reisebeginn.
Weitere Informationen auf
www.prohelvetia.ch/aussenstellen und den Internetseiten der Verbindungsbüros.
Quelle:
Kommentare von Daniel Leutenegger