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2. Mai 2020

CORONAVIRUS: «AUCH THEATERPRODUKTIONEN HABEN VORLAUFZEITEN VON MEHREREN WOCHEN ODER MONATEN UND KÖNNEN NICHT KURZFRISTIG AN- ODER ABGESAGT WERDEN»

Stellungnahme von t. Theaterschaffende Schweiz, dem Berufsverband aller AkteurInnen im professionellen freien Theater, zu den Beschlüssen des Bundesrats vom 29. April 2020

Im Wortlaut:

»

An seiner Medienkonferenz vom 29. April 2020 klärte der Bundesrat einen Aspekt für den Kulturbereich: Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Personen sind mindestens bis Ende August 2020 verboten. Die meisten freien Theaterschaffenden arbeiten jedoch in Produktionen oder an Häusern mit weniger als 1’000 Personen. Häufig bewegt sich das Publikum von freien Theaterproduktionen in der Grössenordnung von 20 bis 300 Personen. Für diese Veranstaltungen ist nach wie vor unklar, wann und wie es weitergehen wird.

Auch Theaterproduktionen haben Vorlaufzeiten von mehreren Wochen oder Monaten und können nicht kurzfristig an- oder abgesagt werden, zumindest nicht ohne gravierende rechtliche und finanzielle Auswirkungen.

Derzeit können freie Theatergruppen, Agenturen und kleine Bühnen aufgrund der unklaren Situationen keine Proben oder Produktionen planen, keine Arbeitsverträge ausstellen, keine Technik, Hotelzimmer, Transporte usw. buchen. Sie müssen dringend wissen, ob bereits im Juni, Juli, August oder erst im September wieder Aufführungen erlaubt sein werden, und wenn ja, unter welchen Auflagen.

Aber selbst bei Wegfall des Veranstaltungsverbotes für Anlässe mit weniger als 1’000 Personen können nicht alle Theater sofort wieder Programm anbieten, und selbst wenn, ist unklar, wie rasch und zahlreich sich das Publikum wieder einfinden wird.

Angesichts dieser Situation ist es für das freie professionelle Theaterschaffen unumgänglich

  1. rasch zu klären, ab wann Veranstaltungen mit weniger als 1’000 Personen wieder erlaubt sind und unter welchen Bedingungen.
  2. die Covid-Massnahmen «Kultur», aber auch die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen über den 20. Mai 2020 hinaus bis mindestens Ende September 2020 zu verlängern. Instrumente wie Kurzarbeit oder Erwerbsersatz, welche auf befristete Arbeitsverhältnisse und Selbständigewerbende ausgedehnt wurden, sind – wie auch die Nothilfe – für Kulturschaffende von hoher Relevanz. 
  3. längerfristige Lösungen für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden zu finden (z.B. über Erwerbsersatz).
  4. die Verbände bei der zukünftigen Ausarbeitung neuer Modelle zur sozialen Absicherung von Kulturschaffenden einzubeziehen. Gerade die zahlreichen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit den «Corona-Massnahmen Kultur» zeigen, wie wichtig der Einbezug der Verbände ist. Wenn die Verwaltung die Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden oder anderen Wirtschaftszweigen nicht kennt, kann sie die Instrumente nicht richtig ausarbeiten (Stichworte: schwankende Jahreseinkommen, Freischaffende, Mehrfach-Anstellungen u.ä.)

Gleichzeitig stehen auch die Berufsverbände in der Pflicht: Mit geeigneten Schutzkonzepten wollen wir versuchen, die Theater so bald wie möglich wieder zugänglich zu machen. Für den Theaterbereich ist der Schweizerische Bühnenverband diesbezüglich aktiv, und wir erwarten sein Schutzkonzept im Verlauf der nächsten Woche.

»

Kontakt:

Sandra Künzi
Präsidentin t. Theaterschaffende Schweiz
sandra.kuenzi@tpunkt.ch

https://www.tpunkt.ch/kontakt

#tpunkt #TheaterschaffendeSchweiz #Coronavirus #culturavirus #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

Medienmitteilung Suisseculture vom 1. Mai 2020:

https://swissanimation.ch/files/20200501_mm_suisseculture.pdf

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 2. Mai 2020
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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