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10. Dezember 2021

IMMATERIELLES KULTURERBE: ZWEITER PERIODISCHER BERICHT DER SCHWEIZ AN DIE UNESCO

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 den zweiten periodischen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Der Bericht beschreibt die von 2015 bis 2021 umgesetzten Massnahmen zur Anerkennung, Förderung und Bewahrung der lebendigen Traditionen. Er zieht eine positive Bilanz über die erzielten Fortschritte. Berücksichtigt werden auch die sieben Schweizer Traditionen, die seit 2016 in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO aufgenommen wurden.

Bild: Basler Fasnacht – Foto: © https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-unesco-lebendige-traditionen/unesco-konvention-bewahrung-immaterielles-kulturerbe.html 

Die Schweiz hat 2008 das UNESCO-Übereinkommen vom 17. Oktober 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Das Übereinkommen bezweckt die Bewahrung und Anerkennung der lebendigen Traditionen und Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes und sensibilisiert für deren Bedeutung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Mit der Ratifizierung hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle sechs Jahre einen Bericht über die Fortschritte der Umsetzung vorzulegen.

Im Bericht werden die von Behörden, Trägerinnen und Trägern sowie anderen AkteurInnen getroffenen Massnahmen vorgestellt und anhand thematischer Indikatoren evaluiert. Berücksichtigt wird dabei namentlich ihre Bedeutung für die Ausbildung und Forschung sowie für die Sensibilisierung und die internationale Zusammenarbeit. Der Bericht unterstreicht die grosse Vielfalt der in Projekten zum lebendigen Kulturerbe aktiven Organisationen und Gemeinschaften sowie die Bedeutung des Vereinswesens. Er berücksichtigt ausserdem die zweite, in der Berichtsperiode durchgeführte Aktualisierung des Inventars der lebendigen Traditionen in der Schweiz (https://www.lebendige-traditionen.ch).

Von 2016 bis 2020 wurden sieben Traditionen der Schweiz oder mit Schweizer Beteiligung in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen: Das Winzerfest in Vevey, die Kunst des Trockenmauerbaus, die Basler Fasnacht, der Umgang mit der Lawinengefahr, die Prozessionen der Karwoche in Mendrisio, der Alpinismus sowie Uhrmacherhandwerk und Kunstmechanik.

Diese Aufnahmen in die Liste der UNESCO tragen zur Bekanntheit des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz bei und fördern die nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen den Trägerinnen und Trägern der Traditionen sowie den Zusammenschluss von Gemeinschaften. Die spezifischen Berichte über die sieben aufgenommenen Traditionen zeigen, dass diese weiterhin praktiziert und den Gegebenheiten angepasst werden, dies insbesondere im Kontext der Covid-19-Pandemie.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat den periodischen Bericht auf der Grundlage der Beiträge von Kantonen, Städten, Trägerinnen und Trägern der in die UNESCO-Liste aufgenommenen Traditionen sowie Vereinen und Organisationen erstellt.

br

Mehr:

  • Dokumente
  • Periodischer Bericht (PDF, 1 MB)

Kontakt:

Julien Vuilleumier, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur, julien.vuilleumier@bak.admin.ch

#ImmateriellesKulturerbeSchweiz #UNESCOKulturerbe #LebendigeTraditionen #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 10. Dezember 2021
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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