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14. April 2021

IN ENGEN GRENZEN: WIEDER EIN BISSCHEN BEWEGUNG IM KULTURBEREICH

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen, der die Betroffenen freut, überrascht, ärgert oder gleichgültig lässt - je nach Position: Ab Montag, 19. April 2021, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist aber das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands nötig und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen. 

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder  andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben. 

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Quelle / Mehr:

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-83106.html 

Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 14. April 2021: 

«Live-Kultur, aber sicher!»

Im Wortlaut:

«Die Schweizer Kulturbranche begrüsst es grundsätzlich, dass Kulturveranstaltungen wieder ermöglicht werden. Nach einem Jahr ohne Live-Kultur wissen wir: Wir alle vermissen Live-Veranstaltungen, und dank guten Schutzkonzepten dürfen wir ohne Angst wieder veranstalten! 

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem dringenden Bedürfnis der Menschen nach Live-Kultur Rechnung getragen. Dies ist erfreulich und wichtig. Wir alle brauchen Begegnungen, wir brauchen soziale Treffpunkte wie Kulturanlässe, Restaurants oder Bars. Daher sind Anlässe mit 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Aussenbereich ein wichtiger erster Schritt. Allerdings bedeuten die konkreten Auflagen für viele Kulturveranstaltende, Kulturschaffende oder Agenturen, dass sie nach wie vor nicht normal arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können:

  • Für grössere Anlässe gibt es nach wie vor keine Perspektive (z.B. Festivals);
  • Für viele mittlere und kleine Veranstaltungsorte macht es die Vorgabe von max. ⅓ Belegung faktisch unmöglich, zu veranstalten;

Auch im nicht professionellen Bereich bestehen weiterhin starke Einschränkungen:

  • Aufführungen vor Publikum sind weiterhin verboten, viele Blasmusiken können faktisch nicht proben (25m2/Person).

Daher sind die Weiterführung und rasche Auszahlung der Entschädigungen im Kulturbereich unabdingbar. Für grössere Anlässe braucht es einen Schutzschirm, der rasch und schweizweit einheitlich umgesetzt wird. 

Mit der schrittweisen Öffnung wird der Kultursektor beweisen können, dass er taugliche Schutzkonzepte hat, bei denen die Sicherheit der Besuchenden, der Auftretenden und der ganzen Crew im Vordergrund stehen. Dies wiederum wird dem Bundesrat die Möglichkeit geben, rasch weitere Öffnungsschritte zu beschliessen.»

Kontakt:

https://taskforceculture.ch/

«DER BUND»: «Ein kleiner Lichtblick für die Kultur»

Dass auch kulturelle Veranstaltungen wieder möglich sind, ist ein positives Signal für die Branche. Sie dürfte aber noch lange mit den Folgen des monatelangen Lockdown zu kämpfen haben.

Regula Fuchs

https://www.derbund.ch/ein-kleiner-lichtblick-fuer-die-kultur-901102667908

Ab Montag dürfen in Bern Kinos, Theater und Konzertlokale wieder Publikum empfangen. Sind sie bereit? Und lohnt sich eine Öffnung für die Kulturbetriebe überhaupt?

https://www.derbund.ch/viele-lechzen-danach-wieder-auftreten-zu-koennen-228552156328

«TAGES-ANZEIGER»: «Öffnung der Zürcher Kultur – Manche bleiben lieber draussen»

Lange hat die Kultur auf die Öffnung gewartet. Nun sind einige Institutionen überrascht. Erste Termine stehen fest.

Stefan Busz, Pascal Blum, Susanne Kübler

https://www.tagesanzeiger.ch/manche-bleiben-lieber-draussen

#CoronaÖffnungsschritteKultur #BundesratKultur #TaskforceCulture #culturavirus #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 14. April 2021
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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