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26. September 2016

KANTON BERN: IMPULSBEITRÄGE FÜR DIGITALE KULTURVERMITTLUNG

Das Amt für Kultur des Kantons Bern schreibt im Sinne eines Förderakzents 2016 «kultur.digital – Impulsbeiträge für digitale Kulturvermittlung» aus.

Bild: www.ch-cultura.ch

Digitale Medien sind aus der Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken. Websites, Apps, Blogs, Games, E-Books und andere, sich ständig weiterentwickelnde Formate prägen zunehmend sowohl die Art der Kulturproduktion wie auch der Kulturrezeption. Als Instrument der Kulturvermittlung haben sie ein grosses Potential, die kulturelle Teilhabe möglichst vielen Menschen zu ermöglichen.

Mit dem Förderakzent 2016 unterstützt das Amt für Kultur digitale Vorhaben, welche einen niederschwelligen, breiten Zugang zu Kultur verschaffen, neuartige Wege der Auseinandersetzung mit Kultur bieten, zu selbständiger künstlerischer Praxis anregen oder das Verhältnis zwischen Kulturschaffenden und Publikum neu definieren.

Im Gegensatz zu den Gesuchen um komplementäre Beiträge an Kulturprojekte werden die Impulsbeiträge «kultur.digital» unabhängig von einer Mitfinanzierung des eingereichten Projektes durch Dritte vergeben.

Denkbar sind Beiträge an Investitionen, digitale Anwendungen oder innovative Arbeitsprozesse, welche das Kriterium des expliziten Mehrwerts erfüllen: Das Publikum bzw. die breite Öffentlichkeit und die beteiligten Kulturakteure gewinnen durch das Projekt einen direkten Mehrwert – sei es, dass neue Publikumskreise erschlossen, Nachteile für Menschen mit Behinderung behoben, über den Zeitraum des Projekts hinausgehende oder auf andere Orte übertragbare Nutzungen des Erzeugnisses geboten oder andere, nachhaltige Wirkungen erzielt werden.

Reine Promotionstools für bestehende Angebote sind vom vorliegenden Fördergefäss ausgeschlossen.

Zum Wettbewerb zugelassen sind Kulturinstitutionen, die ihren Sitz im Kanton Bern haben, oder Kulturschaffende und -vermittelnde, die seit mindestens zwei Jahren ihren gesetzlichen Erstwohnsitz im Kanton Bern haben. Für Kollektive und kooperierende Partner müssen diese Bedingungen mindestens für die Hälfte aller Beteiligten erfüllt sein.

Unterstützt werden mehrere Vorhaben mit Beiträgen in der Höhe von 10’000 bis 75’000 Franken. Der gesprochene Beitrag wird – unter der Voraussetzung des planmässigen Projektverlaufs – in Raten und innnerhalb eines Zeitraums von maximal 2 Jahren ausbezahlt.

Die in einer pdf-Datei zusammengefassenten Unterlagen (max. 12 A4-Seiten) sind elektronisch, bis spätestens Donnerstag, 29. Dezember 2016, beim Amt für Kultur des Kantons Bern an kulturfoerderung@erz.be.ch mit dem Betreff «kultur.digital» einzureichen.

Alle BewerberInnen werden bis am 14. März 2017 per E-Mail über das Ergebnis des Wettbewerbs benachrichtigt.

erzbe

Mehr / Kontakt:

http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/aktuell/ausschreibung-kultur-digital.html

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 26. September 2016
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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