ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

4. Dezember 2025

KANTON LUZERN: STRUKTURFÖRDERUNG FÜR MITTELGROSSE KULTURBETRIEBE

Ab 2027 sollen mittelgrosse Kulturbetriebe im Kanton Luzern von festen Strukturbeiträgen profitieren können. Der Luzerner Regierungsrat hat dazu die Botschaft «Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern (Weiterentwicklung regionale Kulturförderung)» ausgearbeitet – gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung. Ziel der neuen Vorlage ist eine verbindliche Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe, bei der Kanton und Standortgemeinden die Kosten je zur Hälfte tragen.

Kulturförderung Symbolbild - Foto: HSLU / Priska Ketterer

Symbolbild – Foto: © Priska Ketterer

Die strukturelle Förderung von mittelgrossen Kulturbetrieben im Kanton Luzern soll neu geregelt werden. Der Regierungsrat legt dazu eine neue, überarbeitete Botschaft vor. Dies nachdem der Kantonsrat im Frühjahr 2023 die Botschaft B 126 «Weiterentwicklung regionale Kulturförderung» an den Regierungsrat zurückgewiesen hatte und ihn mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur künftigen Organisation und Mitfinanzierung der Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern beauftragte.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung

Die Vorschläge der Regierung zur Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe waren von Februar bis Mai 2025 bei Gemeinden, regionalen Entwicklungsträgern, Parteien, Kulturinstitutionen und -organisationen in einer breiten Vernehmlassung. Das vorgeschlagene partnerschaftliche Modell und die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen stossen bei den Vernehmlassungspartnerinnen und -partnern auf grosse Zustimmung.

Auch der systematische Auswahlprozess anhand eines öffentlich publizierten Kriterienkatalogs findet breite Anerkennung. Kritisiert wurde hauptsächlich die zu schwache Einbindung der Standortgemeinden und die Schaffung bzw. Ausgestaltung eines neuen Gremiums zur Begleitung des neuen Fördergefässes. Mit Blick auf die Praxis erhoffen sich die Stellungnehmenden eine stabilere Kulturlandschaft, die dank höherer Beiträge und mehrjähriger Leistungsvereinbarungen verlässliche Planungssicherheit erhält und strategische Weiterentwicklungen vorantreiben kann.

Nun unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat die entsprechende Botschaft, welche basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung erarbeitet wurde. Bildungs- und Kulturdirektor Armin Hartmann und Marco Castellaneta, Leiter der Dienststelle Kultur, stellten die Botschaft an einer Medienkonferenz vor.

Neues Fördermodell für mittelgrosse Kulturbetriebe

Kernstück der neuen Vorlage ist die neue Strukturförderung, die finanzielle Beiträge des Kantons an wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Kulturinstitutionen vorsieht. Auf Basis klarer Kriterien und in Zusammenarbeit mit den Standort- bzw. Trägergemeinden schliesst der Kanton mit ausgewählten Kulturbetrieben trilaterale Leistungsvereinbarungen ab. Voraussetzung für einen kantonalen Beitrag ist, dass die jeweilige Standortgemeinde einen Strukturbeitrag in mindestens gleicher Höhe leistet. Die Standortgemeinden können für ihren Anteil weitere Gemeinden als Partner gewinnen, um die Last zu teilen. Den Standortgemeinden bleibt es freigestellt, ergänzende Beiträge oder Sachleistungen zu leisten. Eine neu zusammengestellte Kommission begleitet den Prozess. «Die Strukturförderung schliesst eine Förderlücke und ermöglicht es mittelgrossen Kulturbetrieben, sich nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Damit stärkt der Kanton die Kultur in den Regionen und entlastet die Gemeinden.», heisst es in der Medienmitteilung vom 3. Dezember 2025.

Regionale Kulturförderung

Ebenfalls Teil der Botschaft ist die Projekt- und Programmförderung in den Regionen, die «regionale Kulturförderung». Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung aus dem Jahr 2020 sowie die Debatte im Kantonsrat im Jahr 2023 zeigten ebenfalls eine breite Zustimmung zu diesem Vorhaben: Die Weiterführung der regionalen Kulturförderung wurde als ein wirksames Mittel zur Förderung einer vielseitigen Kulturlandschaft in den Regionen erachtet, und die Rolle des Kantons als Mitfinanzierer begrüsst. Die regionale Kulturförderung wurde seither basierend auf bilateralen Leistungsvereinbarungen zwischen Kanton und regionalen Entwicklungsträgern fortgeführt. Mit der Gesetzesänderung geht die Förderung regionaler Kulturprojekte und -programme auf Gesuchsbasis nun definitiv in die Verantwortung der Gemeinden über und wird mit Beiträgen des Kantons unterstützt.

Kosten partnerschaftlich aufteilen

Die Kosten für die neue Strukturförderung sollen vom Kanton und der jeweiligen Standort- bzw. Trägergemeinde des geförderten Kulturbetriebes partnerschaftlich zu je 50 Prozent getragen werden. Das Modell sieht eine finanzielle Entlastung vieler Gemeinden sowie eine Mehrinvestition des Kantons von jährlich maximal sechs Millionen Franken vor. Für die Mitfinanzierung der aktuell im Pilot mit den regionalen Entwicklungsträgern betriebenen Projektförderung werden weiterhin CHF 420’000 aufgewendet. Mit der Beteiligung des Kantons an den beiden Fördergefässen wird die mit der Finanzreform 2008 festgelegte Aufgabenteilung angepasst, wonach die Verantwortung für die lokale und regionale Kulturförderung bei den Gemeinden lag.

Eine starke Kulturlandschaft für Luzern

«Mit der neuen Strukturförderung als Ergänzung zur regionalen Kulturförderung schliessen wir eine langjährige Förderlücke, entlasten die Gemeinden und geben mittelgrossen Kulturhäusern die Planungssicherheit, die sie für Qualität und Weiterentwicklung brauchen», ist sich Bildungs- und Kulturdirektor Armin Hartmann sicher. Marco Castellaneta, Leiter der zuständigen Dienststelle Kultur ergänzt: «Die neue Strukturförderung stellt sicher, dass die Unterstützung transparent, nachvollziehbar und partnerschaftlich organisiert ist. Durch klare Kriterien, Leistungsvereinbarungen und die Begleitung durch eine Fachkommission schaffen wir eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung unserer Kulturbetriebe.»

Nächste Schritte

Die Vorlage geht nun in den Kantonsrat, der das Geschäft in den kommenden Monaten beraten wird. Die notwendige Gesetzesänderung unterliegt dem fakultativen Referendum und soll auf 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Quelle / Mehr:

https://news.lu.ch/html_mail.jsp?id=0&email=news.lu.ch&mailref=000lyg

#KulturförderungKantonLuzern #StrukturbeiträgeKulturKantonLuzern #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 4. Dezember 2025
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Politik und Gesellschaft

Vorheriger Beitrag

SCHWEIZER PRESSERAT RUFT DAZU AUF, «DEN INFORMATIONSWERT GEGEN DIE GEFAHR EINER DISKRIMINIERUNG ABZUWÄGEN»

Nächster Beitrag

«HOLZTYPEN»

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Steve Cropper, 2007 - Foto: Charlie Liewellin, https://www.flickr.com/people/76913520@N00 / https://www.flickr.com/photos/charliellewellin/456656271/ - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Steve_cropper_(456656271).jpg?uselang=de
    ZUM TOD DES US-AMERIKANISCHEN GITARRISTEN, SONGWRITERS UND MUSIKPRODUZENTEN STEVE CROPPER

    4. Dezember 2025

  • Arbeiterschaft der Holztypenfabrik Roman Scherer vor dem Fabrikgebäude in Kriens, um 1902Foto: Niklaus Grüter © Museum im Bellpark, Kriens
    «HOLZTYPEN»

    4. Dezember 2025

  • Schweizer Presserat
    SCHWEIZER PRESSERAT RUFT DAZU AUF, «DEN INFORMATIONSWERT GEGEN DIE GEFAHR EINER DISKRIMINIERUNG ABZUWÄGEN»

    4. Dezember 2025

  • © SRG SSR / Barbara Müller, 2025
    SCHLUSSBILANZ DER SRG-SSR ZUM ESC 2025 – EBU-ENTSCHEID ZUM ESC 2026

    4. Dezember 2025

  • Porträt Carl Cheng Fotocredit: 2025-26 Museum Tinguely, Basel; Matthias Willi
    «CARL CHENG: NATURE NEVER LOSES»

    3. Dezember 2025

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2025 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>