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19. Juni 2014

Pro Helvetia vergibt Beiträge an Kunsträume

Pro Helvetia unterstützt kuratorische Initiativen für NachwuchskünstlerInnen in selbstorganisierten Kunsträumen sowie in Kunstinstitutionen. Eingabetermin ist der 1. September 2014.

Nachwuchsförderung Visuelle Künste

Beiträge an Kunsträume

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia unterstützt kuratorische Initiativen für Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler in selbstorganisierten Kunsträumen sowie in kleinen und mittleren Kunstinstitutionen (nachfolgend Kunsträume). Dies soll jungen Kunstschaffenden den Einstieg in die Kunstszene erleichtern und erste Ausstellungserfahrungen ermöglichen. Die Kunsträume können sich entweder mit einem Jahresprogramm oder für einzelne Projektbeiträge bei Pro Helvetia bewerben.

Förderkriterien

Die Fördermassnahme richtet sich an Projekte in Kunsträumen mit Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern in den ersten fünf Jahren ihrer künstlerischen Berufstätigkeit (entweder nach dem Abschluss der Berufsbildung oder seit der ersten öffentlichen Werkpräsentation). Die obere Altersgrenze für eine Unterstützung liegt bei 35 Jahren.

Bewerben können sich Kunsträume in der Schweiz, die sich durch folgende Kriterien auszeichnen:

  • Innovation und Eigenständigkeit des kuratorischen Ansatzes und/oder des Kunstvermittlungsangebots;
  • hohe Programmqualität;
  • kontinuierlicher Ausstellungsbetrieb;
  • professioneller Leistungsausweis während mind. 3 Jahren.

Termine

Pro Helvetia nimmt Gesuche von Kunsträumen ausschliesslich via http://www.myprohelvetia.ch entgegen.

Eingabetermine sind jeweils der 1. März und der 1. September, wobei das Datum der Einreichung mindestens acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin liegen muss.

Zusammensetzung des Dossiers für das Jahresprogramm

  • Beschreibung des kuratorischen Konzepts und des geplanten Programms;      
  • Jahresprogramme inkl. Finanzierungspläne der letzten zwei Jahre sowie des aktuellen und des kommenden Jahres;
  • Angaben zum Kunstraum: Geschichte, Trägerschaft (Aufstellung Personal, Arbeitspensum und Zuständigkeiten, Organigramm usw.), Ausstellungsfläche;         
  • Angaben inkl. Biografien und visuelle Dokumentation der zum Zeitpunkt der Eingabe bekannten beteiligten Schweizer Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler;

Zusammensetzung des Dossiers für Projektbeitrag

  • Projektdokumentation;
  • Angaben inkl. Biografien und visuelle Dokumentation der beteiligten Schweizer Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler;
  • Angaben zum Kunstraum: Geschichte, Trägerschaft (Aufstellung Personal, Arbeitspensum und Zuständigkeiten, Organigramm etc.), Ausstellungsfläche;            
  • Programm des aktuellen und des kommenden Jahres.

Beiträge

Die Beitragshöhe für einzelne Projekte liegt bei maximal CHF 5’000.-, für ein Jahresprogramm mittels Leistungsvereinbarung bei maximal CHF 15’000.-.

Beiträge sind möglich an:

  • Produktionskosten;
  • Transport- und Versicherungskosten;
  • Gerätemieten;
  • Reisekosten der Künstlerinnen und Künstler.

Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind Infrastruktur- und Betriebskosten.

Auskunft

Jelena Delic, Visuelle Künste, jdelic@prohelvetia.ch, T +41 44 267 71 71

http://www.prohelvetia.ch/fileadmin/user_upload/customers/prohelvetia/Foerderung/Ausschreibungen/Kunstraeume/131202_DE_Nachwuchsfoerderung_VK_Kunstraeume_Kriterien.pdf

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 19. Juni 2014
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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