26. April 2011
Vereinbarung zwischen der Schweiz und Ägypten zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes
Die Vereinbarung zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Ägypten ist in Kraft.

Bild: ÄgyptenMagazin
Damit verbessert sich der Schutz dieser Kulturgüter. Die Vereinbarung umfasst archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 A.D., die besonders von Plünderungen betroffen sind.
Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für
Kultur ist für den Vollzug in der Schweiz verantwortlich.
Bundesamt für Kultur
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Kommentare von Daniel Leutenegger