8. August 2014
Recht auf Vergessenwerden: Das Google-Urteil in der Schweiz
Im Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google (Bild) dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100'000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1'500 aus der Schweiz. «Doch Fachleute sind sich uneins, ob das Urteil in der Schweiz überhaupt greift. Artikel von Schweizer Medien hat Google bisher noch nicht gelöscht.», schreibt der deutsche Journalist Simon Hurtz aus Friedrichshafen heute auf «medienwoche.ch».

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http://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz/
Kommentare von Daniel Leutenegger