17. Dezember 2014
Sanktionen gegenüber Syrien: Handelsverbot für gestohlene Kulturgüter
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien um ein Handelsverbot für gestohlene oder rechtswidrig aus Syrien ausgeführte Kulturgüter erweitert. Gleichzeitig wurde eine Reihe von Ausnahmebestimmungen für humanitäre Zwecke in die Verordnung aufgenommen. Die Versicherung mittel- und langfristiger Exportgeschäfte mit Syrien wurde untersagt. Die neuen Massnahmen treten am heutigen 17. Dezember 2014 um 18 Uhr in Kraft.
Foto: Parlamentsdienste
Mehr:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=55737
Kommentare von Daniel Leutenegger