15. Februar 2012
Suisseculture zur Abstimmung vom 11. März 2012
Suisseculture sagt «Ja» zur Buchpreisbindung und zum Lotterieartikel «Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke».
«Ja« zum Lotterieartikel »Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke»
Suisseculture begrüsst diesen Verfassungsartikel und empfiehlt, ein «Ja» in die Urne zu legen. Namentlich wird von den Kulturschaffenden begrüsst, dass die Regelung von Glücksspielen und der Lotterie in der Verfassung verbindlich verankert wird.
Kultur, Sport und soziale Projekte werden schon seit langem aus Mitteln der Lotterie gefördert. Unzählige Kultur- und Kunstprojekte könnten ohne die Beiträge der kantonalen oder regionalen Fonds, die aus Mitteln der Lotterie geäufnet werden, nicht mehr realisiert werden.
Suisseculture schreibt: «Schon seit längerem versuchen verschiedene Kreise in verschiedenen Anläufen unter dem verlockenden Begriff ‹Liberalisierung› die Glücksspiele und Lotterien zu privatisieren, um die lukrativen Gewinne selber einstreichen zu können. Mit dem Verfassungsartikel wird gewährleistet, dass auch künftig die Gewinne ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, zufliessen werden.»
Suisseculture sagt «Ja» zur Buchpreisbindung
Suisseculture schreibt:
«In der Schweiz herrscht noch eine erfreuliche literarische Vielfalt. Dies ist zu einem gewichtigen Teil der Buchpreisbindung zu verdanken. Sie ermöglicht den Verlagen die Herausgabe von Büchern wenig bekannter und junger Autorinnen und Autoren dank einer Quersubventionierung von Erträgen aus gut laufenden Titeln. Aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren davon: Das Angebot ist reichhaltiger, die Bücher sind im Durchschnitt nicht teurer als ohne Buchpreisbindung.
Die Lebensgrundlagen von Schriftstellerinnen und Schriftstellern setzen sich zusammen aus Einnahmen von Buchverkäufen und Nebenrechten, von Lesungen, Beiträgen der öffentlichen Hand und von Stiftungen sowie Einnahmen aus der kollektiven Verwertung der Urheberrechte.
Fällt eine dieser Einnahmen weg, ist die literarische Vielfalt gefährdet. In der Schweiz gibt es einige hundert Autorinnen und Autoren. Sie sind zumindest zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit auf schweizerische Verlage angewiesen. Nur die wenigsten können, bei sehr bescheidenem Einkommen, vom Schreiben leben. Ein Buchmarkt ohne feste Preise wird die Situation der Autorinnen und Autoren noch weiter verschlechtern. Das bescheidene Einkommen wird weiter sinken. Viele werden das Schreiben aufgeben, respektive gar nicht damit anfangen.
Die Subventionen der öffentlichen Hand für das Schweizer Literaturschaffen sind äusserst bescheiden. Eine Erhöhung wird von denselben Kreisen verhindert, die sich gegen eine Buchpreisbindung wenden. Der Bund gibt für die Literaturförderung insgesamt 16 Millionen Franken aus. Das ist ein Fünftel dessen, was der Kanton Zürich allein für das Opernhaus ausgibt. Mit der Buchpreisbindung sorgen die Leserinnen und Leser für den Fortbestand einer lebendigen Schweizer Literatur, ohne dass es den Steuerzahler einen einzigen Rappen kostet.
Die in der Deutschschweiz vor kurzem, in der Romandie schon seit längerem abgeschaffte Buchpreisbindung muss gesamtschweizerisch wieder eingeführt werden. Die Vielfalt der Schweizer Literatur darf nicht im neoliberalen Haifischbecken des sogenannt freien Marktes zerfleischt werden.»
sc
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Kommentare von Daniel Leutenegger