3. Dezember 2025
BLEIBT BEI DER SÜDOSTSCHWEIZ RADIO AG: DIE BÜNDNER UND GLARNER RADIOKONZESSION
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weist das Revisionsgesuch der Radio Alpin Grischa AG ab und fällt keinen neuen Entscheid über die Vergabe der Radiokonzession für die Südostschweiz. «Im Urteil vom Januar 2025 wurden keine entscheidenden Aktenstellen nicht beachtet», heisst es in der heutigen Medienmitteilung des BVGer.

Bild: © https://radiogrischa.ch
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte am 11. Januar 2024 die Radiokonzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz – Glarus der Radio Alpin Grischa AG (damals in Gründung). Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hiess im Urteil A-929/2024 vom 23. Januar 2025 eine Beschwerde gegen die Konzessionsvergabe gut und erteilte die Konzession der Südostschweiz Radio AG. Gegen dieses Urteil bestand kein ordentliches Rechtsmittel. Die Radio Alpin Grischa AG stellte beim BVGer in der Folge ein Revisionsgesuch und beantragte, es sei das Urteil vom 23. Januar 2025 aufzuheben und neu zu entscheiden.
Das BVGer schreibt in seiner heutigen Medienmitteilung:
«Das Gesetz stellt an die Revision von bereits rechtskräftigen Urteilen hohe Anforderungen. Die Radio Alpin Grischa AG machte geltend, das BVGer habe in seinem Urteil vom 23. Januar 2025 aus Versehen erhebliche Tatsachen in den Akten nicht berücksichtigt. Das Gericht habe übersehen, dass die Radio Alpin Grischa AG im Konzessionsverfahren die erforderliche Anzahl von Programmschaffenden vorgesehen habe.
Das Gericht kommt im Urteil A-1452/2025 vom 19. November 2025 zum Schluss, dass der gesetzliche Revisionsgrund nicht vorliegt und deshalb nicht erneut über die Vergabe der Konzession zu entscheiden ist. Das Konzessionsgesuch enthält keine klaren und unmissverständlichen Angaben zur Zahl der Stellen im Programmbereich. Mit einem Revisionsgesuch kann zudem die rechtliche Begründung eines Urteils nicht in Frage gestellt werden. Das Gericht weist das Revisionsgesuch der Radio Alpin Grischa AG ab.
Dieser Entscheid ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.»
Quelle:
Mehr:
https://www.persoenlich.com/medien/drei-instanzen-haben-versagt
https://www.persoenlich.com/medien/radio-grischa-bleibt-radio-grischa
Auf ch-cultura.ch u.a. erschienen:
#RadioGrischa #SüdostschweizRadioAG #RadioAlpinGrischaAG #RogerSchawinski #BVGer #BundesVerwaltungsGericht #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+
Kommentare von Daniel Leutenegger