ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

30. Januar 2025

DIE BÜNDNER UND GLARNER RADIOKONZESSION GEHT AN DIE SÜDOSTSCHWEIZ RADIO AG

«Die Radio Alpin Grischa AG erfüllt die Konzessionsvoraussetzungen nicht»: Zu diesem Schluss gelangt das Bundesverwaltungsgericht und erteilt die Konzession bis 2034 für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» der Südostschweiz Radio AG.

Roger Schawinski, 2021 - Foto: Haemmerli, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Haemmerli - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roger_Schawinski_in_seinem_Radio_1.jpg

Bild: Roger Schawinski, 2021 – Foto: Haemmerli, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Haemmerli – Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en – Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roger_Schawinski_in_seinem_Radio_1.jpg

Anfangs 2023 schrieb das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) 38 TV- und Radiokonzessionen ab 2025 bis 2034 aus. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte am 11. Januar 2024 Roger Schawinski und Stefan Bühler, handelnd als Radio Alpin AG (in Gründung), vertreten durch die PubliReno GmbH, eine Radiokonzession ab 2025 für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus». Diese beinhaltet die Veranstaltung eines kommerziellen Lokalradioprogramms und gilt für die Kantone Graubünden, Glarus und St.Gallen (Sarganserland und Werdenberg).

Das UVEK stellte sich auf den Standpunkt, dass beide Bewerberinnen die Konzessionsvoraussetzungen erfüllen würden. Gegen diese Verfügung erhob die Südostschweiz Radio AG am 12. Februar 2024 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Während des Beschwerdeverfahrens wurde die Radio Alpin AG (in Gründung) unter der Firma Radio Alpin Grischa AG gegründet.

Konzessionsvoraussetzungen


Gemäss Radio- und Fernsehgesetz kann eine Konzession erteilt werden, wenn der Bewerber unter anderem Gewähr dafür bietet, dass er die Arbeitsbedingungen der Branche und namentlich die mit der Konzession verbundenen Pflichten und Auflagen einhält. Beim Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden handelt es sich einerseits um Arbeitsbedingungen der Branche und andererseits auch um Pflichten der Musterkonzession. Gemäss Musterkonzession muss das Programm grösstenteils von qualifiziertem, ausgebildetem Personal gestaltet werden, um den Anforderungen des Qualitätsjournalismus zu genügen. Damit wirkt sich ein allfälliger Mangel mittelbar auf die Qualität des Radioprogramms aus.

«Verletzung der Konzessionsvoraussetzungen führt zum Ausschluss»


Einig waren sich die Parteien dahingehend, dass Radio Alpin Grischa AG gemäss dem Konzessionsgesuch das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllen würde. Die Südostschweiz Radio AG störte sich jedoch daran, dass das UVEK die Radio Alpin Grischa AG nicht vom Konzessionsverfahren ausgeschlossen hatte.

Das BVGer stimmt der Auffassung der Südostschweiz Radio AG zu: «Wenn das Mindestverhältnis nicht erfüllt ist, sind die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben. Ein Ausschluss der Radio Alpin Grischa AG erweist sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Praxis zum Beschaffungsrecht als verhältnismässig». Das Gericht heisst die Beschwerde teilweise gut und erteilt die Bündner und Glarner Radiokonzession bis 2034 an die bisherige Inhaberin Südostschweiz Radio AG. Soweit die Beschwerde die Gebühren des vorinstanzlichen Verfahrens betrifft, weist es die Beschwerde ab.

Dieses Urteil A-929/2024 ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Quelle:

https://www.bvger.ch/de/newsroom/medienmitteilungen/buendner-und-glarner-radiokonzession-geht-an-die-suedostschweiz-radio-ag-1410

#RadiokonzessionSüdostschweizGlarus #BAKOM #UVEK #Bundesverwaltungsgericht #RogerSchawinski #StefanBühler #RadioAlpinGrischaAG #SüdostschweizRadioAG #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 30. Januar 2025
  • Radio und TV

Vorheriger Beitrag

FELIX LEHNER, PAMELA ROSENKRANZ UND MIROSLAV ŠIK ERHALTEN DEN SCHWEIZER GRAND PRIX KUNST / PRIX MERET OPPENHEIM 2025

Nächster Beitrag

BÜNE HUBER: «ICH WOLLTE MIR DIE SONGS NICHT ZUMUTEN»

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Albert Kuhn - Foto: © https:::www.facebook.com:albert.kuhn.77
    DER AARGAUER ROCK-MUSIKANT, SÄNGER, SONGSCHREIBER UND MUSIKJOURNALIST ALBERT KUHN IST GESTORBEN

    3. Dezember 2025

  • Bild: © https://radiogrischa.ch
    BLEIBT BEI DER SÜDOSTSCHWEIZ RADIO AG: DIE BÜNDNER UND GLARNER RADIOKONZESSION

    3. Dezember 2025

  • ENGAGEMENT VON RICCARDO CHAILLY ALS CHEFDIRIGENT DES LUCERNE FESTIVAL ORCHESTRA BIS ENDE 2028 VERLÄNGERT

    2. Dezember 2025

  • Fuegonails: Iconic Iconography, 2024 Foto: Regine Eurydike Hader © Fuegonails
    «GLITZER»


    2. Dezember 2025

  • Grafik: Rahel Tonini
    KANTONALE JAHRESAUSSTELLUNG DER SOLOTHURNER KÜNSTLER:INNEN

    2. Dezember 2025

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2025 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>