Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Talksendung «Schawinski» des Schweizer Fernsehens abgewiesen. Der Auftritt eines Ständeratskandidaten 20 Tage vor dem Wahlgang verletze keine rundfunkrechtlichen Bestimmungen.

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Kommentare von Daniel Leutenegger