27. Oktober 2015
SSA: UNTERSTÜTZUNG FÜR DAS VERFASSEN EINES HUMORISTISCHEN BÜHNENWERKS
Der Kulturfonds der SSA (Société Suisse des Auteurs) fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken durch aufstrebende Autorinnen und Autoren, indem er während der Erarbeitung des Bühnenwerks einen Unterstützungsbeitrag leistet und den AutorInnen in dieser Zeit einen Mentor oder eine Mentorin zur Seite stellt. Die SSA gewährt pro Jahr maximal zwei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6'000.
Jeder Urheber und jede Urheberin kann eine solche Unterstützung beantragen, der bzw. die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Schweiz wohnt und bisher höchstens 1 humoristisches Bühnenwerk von mindestens 60 Minuten aufgeführt hat.
Einsendefrist der Bewerbung ist der 5. Dezember 2015.
Reglement:
http://www.ssa.ch/sites/default/files/ssadocuments/m245d0915.pdf
Kontakt:
http://www.ssa.ch/de/news/neu-unterstuetzung-fuer-das-verfassen-eines-humoristischen-buehnenwerks
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En savoir plus:
http://ssa.ch/fr/news/nouveau-soutien-l-ecriture-d-un-spectacle-d-humour
Kommentare von Daniel Leutenegger