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23. März 2020

BESCHWERDEN GEGEN TAMEDIA GUTGEHEISSEN: SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT VERSCHLEIERTE WERBUNG

Stellungnahmen 6/2020 (Stiftung für Konsumentenschutz c. «Tages-Anzeiger») und 7/2020 (X./Y. c. «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung»)

2 Dokumente:

7_2020_X_Y_c_SonntagsZeitungund_Tages_Anzeiger_Stn.pdf – PDF – 108 kB

6_2020_Stiftung_fuer_Konsumentenschutz_c.Tages_Anzeiger_Stn.pdf – PDF – 83 kB

Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung

Beschwerden gutgeheissen

Zusammenfassung:

Gleich mehrfach rügt der Schweizer Presserat den Verlag Tamedia wegen verschleierter Werbung. Die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung» hatten bezahlte Werbebeiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest publiziert, welche die Leserschaft für redaktionelle Artikel halten konnte. Gegen die Beiträge gingen drei Beschwerden ein, die der Presserat nun gutheisst. Denn der Journalistenkodex schreibt vor, den redaktionellen Teil strikt von der Werbung zu trennen.

Die ganz- und doppelseitigen Werbebeiträge waren journalistisch aufgemacht und fast deckungsgleich gestaltet wie redaktionelle Seiten. Solche Werbeformen, sogenanntes «Native Advertising», sind zwar nicht untersagt, sie müssen aber klar, eindeutig, genügend gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Das war bei allen Werbebeiträgen nicht der Fall. Die Lesenden wurden getäuscht, weil sie den nicht-journalistischen Charakter dieser Seiten nicht auf den ersten Blick erkennen konnten.

Der Presserat hatte Ende letzten Jahres einen Leitentscheid zu dieser Werbeform gefällt. Damals rügte er die «NZZ am Sonntag» für eine verkappte Werbeseite. Er stellt mit Genugtuung fest, dass das Bewusstsein in Bezug auf die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung bei Tamedia wächst. Der Qualitätsbeauftragte von Tamedia hat in seinem Qualitätsreport 2019 festgehalten, dass Verbesserungsbedarf u.a. bei der Deklaration von Native Ads besteht.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

#SchweizerPresserat #Tamedia #NativeAds #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 23. März 2020
  • Journalismus

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