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17. Juli 2020

SCHWEIZER PRESSERAT: «’WORK‘ HAT ANHÖRUNGSPFLICHT NICHT VERLETZT»

Stellungnahme 47/2020

Parteien: MS Direct AG c. «work»

Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Anhörung / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat lehnt eine Beschwerde der Dienstleistungsfirma MS Direct gegen die Gewerkschaftszeitung «work» ab. Die Zeitung hatte unter dem Titel «Schimmel, Schikane und schäbige Löhne» über die Arbeitsbedingungen in einem Callcenter von MS Direct berichtet.

Der Dienstleister machte vor dem Presserat geltend, der «work»-Journalist habe die Firma nicht ordnungsgemäss angehört, sein Artikel sei fehlerhaft, verschiedene Mängel längst behoben und Ausdrücke wie «Skandalfirma» ungerechtfertigt und unfair.

«work» erwiderte, man habe MS Direct 16 konkrete Fragen zugestellt, jedoch inhaltlich keine Antwort bekommen. Vielmehr habe die Firma an die Gewerkschaft Syndicom verwiesen, die werde die Fragen beantworten. Schliesslich habe man nur die Vorwürfe von Ex-MS-Mitarbeitenden publiziert, die durch mindestens zwei Quellen belegt waren.

Der Presserat befand, «work» habe die Anhörungspflicht nicht verletzt. Die Redaktion musste nicht annehmen, dass anstelle der Firma selbst eine Drittpartei, die Gewerkschaft Syndicom, Stellung nimmt. Hätte MS Direct mehr Zeit zur Beantwortung gebraucht, so hätte sie das «work» deutlich sagen müssen. Und den Ausdruck «Skandalfirma» beurteilte das Gremium als für ein Gewerkschaftsblatt gerade noch zulässige wertende Zuspitzung.

ots

Kontakt:

info@presserat.ch

https://www.presserat.ch

#SchweizerPresserat #work #MSDirect #Anhörungspflicht #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 17. Juli 2020
  • Journalismus

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