Vom 10. August um 9 Uhr bis zum 24. August 2023 um 23 Uhr sind Künstlerinnen, Produzenten, Songwriterinnen und Texter eingeladen, ihr Lied für die Schweiz am Eurovision Song Contest 2024 in Malmö (Schweden) einzureichen.

Die Bewerbungen sind nicht öffentlich zugänglich. Worauf bei den eingereichten Songs geachtet wird und welche Bestimmungen gelten, steht im Reglement, das es in fünf Sprachen zum Download gibt.
Der Selektionsprozess
Wie auch in den Jahren zuvor wird der Schweizer Beitrag in einem mehrstufigen Selektionsprozess durch Publikums- und Fach-Jurys bestimmt. Dieser Prozess wird in diesem Jahr weiterentwickelt und noch internationaler ausgerichtet: Neben einer Schweizer ZuschauerInnenjury bestimmen in mehreren Auswahlrunden neu nun auch internationale Publikumsjurys mit, wer die Schweiz mit welchem Song am Eurovision Song Contest vertritt. Die ZuschauerInnenjurys werden ergänzt durch eine 25-köpfige internationale Fachjury, die ihre Expertise als Mitglieder der jeweiligen Eurovision-Länderjurys schon unter Beweis gestellt haben.
Die Veröffentlichung
Der SiegerInnensong und die Künstlerin oder der Künstler werden Anfang 2024 bekanntgegeben. Das Projekt Eurovision Song Contest 2024 realisieren SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam.
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Kommentare von Daniel Leutenegger