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18. Januar 2024

BAK: AUSSCHREIBUNG FINANZHILFEN 2024 ZUR ERHALTUNG DES BEWEGLICHEN KULTURELLEN ERBES

Gesuche für Finanzhilfen betreffend Projekte zu Gunsten der Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes für die Ausschreibungsperiode 2024 können ab sofort bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur (BAK) eingereicht werden.

Bild oben: Römische Amphorenstücke aus dem Ionischen Meer – Foto: © BAK

Das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG, SR 444.1) und die dazugehörige Verordnung (KGTV, SR 444.11) setzen die UNESCO-Konvention von 1970 und von 2001 ins Landesrecht um. Die Ausrichtung von Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes (Art. 14 KGTG) ist eine von zahlreichen Massnahmen des KGTG, um bewegliche Kulturgüter als kulturelles Erbe der Menschheit zu erhalten und vor Diebstahl, Plünderung und Zerstörung zu schützen.

Gesuche um Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes in Staaten, welche die UNESCO-Konvention 1970 ratifiziert haben, können schriftlich (Post oder E-Mail) mit dem «Antragsformular Finanzhilfen» bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer eingereicht werden

Finanzhilfegesuche für die Ausschreibungsperiode 2024 sind vor Durchführung der beabsichtigten Vorhaben bis zum 31. Mai 2024 einzureichen. Weitere Informationen sind der «Wegleitung Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes» zu entnehmen.

Für Auskünfte zu Gesuchen für Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter sind Informationen unter –> Finanzhilfen zur Erhaltung der beweglichen ukrainischen Kulturgüter verfügbar.

Die Vergabe von Finanzhilfen erfolgt unter Beachtung dieses Leitbilds sowie der Weisungen über die Prioritäten zur Vergabe von Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom 15. Dezember 2015. Es werden vorrangig Projekte berücksichtigt, die Vertragsstaaten betreffen, mit denen eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut gemäss Art. 7 KGTG in Kraft ist. Mit dem Ziel einer möglichst hohen und langfristigen Effektivität der Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes werden insbesondere Projektanträge zwischen 80’000 CHF und 100’000 CHF begrüsst.

bak

Kontakt:

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturerbe/kulturguetertransfer/finanzhilfen-bewegliches-kulturelles-erbe.html

#FinanzhilfenzurErhaltungbeweglichenKulturerbes #Kulturgütertransfer #KGTG #BeweglichesKulturerbe #FachstelleKulturgütertransfer #BAK #UNESCOSchweiz #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

Lieferung von Verpackungsmaterial ans Museum für Westeuropäische und Orientalische Kunst in Odessa, Ukraine.

Bild: Lieferung von Verpackungsmaterial ans Museum für Westeuropäische und Orientalische Kunst in Odessa, Ukraine.

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 18. Januar 2024
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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