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12. August 2011

Keine Aufsichtsverfahren wegen politischer Werbung in Radio und Fernsehen

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat Abklärungen zu verschiedenen Schweizer Radio- und Fernsehsendungen getroffen, welche von Kandidatinnen und Kandidaten der bevorstehenden eidgenössischen Wahlen moderiert werden. Das BAKOM kommt zum Schluss, «dass keine unerlaubte Finanzierung durch die Politik vorliegt.» Für inhaltliche Fragen bezüglich Sachgerechtigkeit und Vielfalt sei auf Beschwerde hin die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) zuständig.

Bild: BAKOM – Foto: zVg

Das BAKOM hat in den letzten Wochen Informationen zu drei Sendungen eingeholt, welche in privaten Radio- und Fernsehprogrammen der Schweiz ausgestrahlt werden beziehungsweise werden sollen:

  • «Filippos Politarena» auf Sat.1 (Schweiz) und verschiedenen regionalen Fernsehsendern, moderiert vom Zürcher FDP-Nationalrat und Nationalratskandidat Filippo Leutenegger;
  • «CC Talk» auf Star TV, komoderiert vom Zürcher SVP-Kantonsrat und Nationalratskandidat Claudio Zanetti;
  • «Zum Kaffee üs dum Schloss» auf Radio Rottu, moderiert von der Präsidentin der Stadtgemeinde Brig-Glis, CVP-Nationalrätin und Nationalratskandidatin Viola Amherd.

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verbietet Werbung für politische Parteien und für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren (Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d).

Die entsprechenden Abklärungen des BAKOM haben ergeben, «dass bei den genannten Sendungen keine unerlaubten Geldflüsse stattfinden. Das heisst, dass diese Sendungen weder von den Kandidaten selber noch von den Parteien, für die sie kandidieren, finanziert werden. Auch ein Sponsoring liegt nicht vor.» Da keine unerlaubte Drittfinanzierung vorliege, sieht das BAKOM in den genannten Fällen keinen Anlass, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat das BAKOM die Sendungen «Schweizerzeit TV» auf Schweiz 5 und «Das Blocher Prinzip» im Schaffhauser Fernsehen geprüft und «keine unerlaubten Geldflüsse festgestellt.»

Die Präsenz von Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren, unterliegt auch den Programmbestimmungen. Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen sachgerecht sein und gegebenenfalls das Vielfaltsgebot einhalten.

Diese Aspekte werden allerdings nicht vom BAKOM beurteilt. Allfällige Beschwerden müssen im Programmbeschwerdeverfahren gemäss RTVG bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht werden.

Eine solche Beurteilung ist somit erst nach der Ausstrahlung der Sendung und aufgrund einer entsprechenden Beanstandung möglich.

mgt

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 12. August 2011
  • Radio und TV

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