10. April 2026
ÜBER JOURNALISTISCHE UNGENAUIGKEIT, WAHRHEITSSUCHE, ALTE VORWÜRFE UND EINE IRREFÜHRENDE LOHNABRECHNUNG
Die fünf neusten Stellungnahmen des Schweizer Presserates:

«Putin Versteher» zulässige Zuspitzung
Im Juni und August 2024 publizierte die «NZZ» einen Artikel und einen Podcast zum ehemaligen deutschen NATO-General Harald Kujat. In den Beiträgen wird Kujats Wandel von einem hochrangigen NATO-Offizier zu einer heute polarisierenden Figur beleuchtet. Hintergrund des Artikels war ein Treffen des «NZZ»-Journalisten Marco Seliger mit Kujat. Der Journalist wollte mit dem General über seine polarisierenden Aussagen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reden. Kujat hatte das Gespräch dann aber vorzeitig abgebrochen.
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https://presserat.ch/complaints/06_2026/
Kein Verstoss gegen die Wahrheitssuche
In einem Artikel über die dramatische Lage in Gaza im Jahr 2024 beschreibt «Le Temps» eine Verteilung von Nahrungsmittelhilfe, die in einem Blutbad endete, nachdem «die Armee auf Tausende hungernder Zivilisten» geschossen hatte, die sich «auf den Konvoi» von «etwa dreissig Lastwagen» stürzten. Dieser Kontext liefert den Hintergrund für eine tiefergehende Analyse der Gründe für die «Verachtung» und die «Angst», die auf beiden Seiten in dieser Region der Welt herrschen. Dabei wird in einem Absatz, der auf den Sechstagekrieg von 1967 als erklärendes Element zurückgreift, verwendet der Artikel einen Begriff («angegriffen»), der vom Beschwerdeführer hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für den Ausbruch des Konflikts beanstandet wird.
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https://presserat.ch/complaints/07_2026/
Alte Vorwürfe erfordern neue Anhörung
Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS) hat eine Beschwerde gegen einen Artikel der «bz Basel» eingereicht. Gestützt auf einen Artikel, den die «NZZ am Sonntag» 14 Monate zuvor veröffentlichte, warf die «bz Basel» dem HEKS vor, ihren Bundesauftrag für Rechtsberatung für Asylsuchende nicht richtig auszuführen und damit vulnerable Personen alleine zu lassen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe aus diesem Grund die Zusammenarbeit beendet.
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https://presserat.ch/complaints/08_2026/
Leserbrief-Kernaussage wurde nicht verändert
Ein Leser beschwerte sich beim Schweizer Presserat über «La Liberté», weil der von ihm eingereichte Leserbrief verändert veröffentlicht worden sei. Der Beschwerdeführer beanstandet, Inhalt und Form seines Leserbriefes seien ohne Möglichkeit zur Stellungnahme «entschärft» worden. Aus einer direkten Anrede an den Staatsrat – Anlass war dessen Fahrt in angetrunkenem Zustand – sei eine indirekte, weniger pointierte Version geworden, die dennoch seinen Namen trug.
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https://presserat.ch/complaints/09_2026/
Irreführende Lohnhochrechnung gerügt
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Eidgenössisches Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gegen die «NZZ» gutgeheissen. Im Zentrum stand ein Artikel über die Entschädigung der Beraterin von Bundesrätin Viola Amherd, Brigitte Hauser-Süess.
Die Zeitung hatte gestützt auf einen Honorarvertrag ein hypothetisches Jahreseinkommen von über 400’000 Franken hochgerechnet und daraus geschlossen, die Beraterin verdiene mehr als der US-Präsident. Das VBS widersprach und bezeichnete die Berechnung als irreführend, weil sie zentrale Bestandteile der Vergütung sowie Abzüge ausser Acht lasse. Die effektive Entschädigung liege deutlich tiefer und entspreche weitgehend dem früheren Lohnverhältnis.
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https://presserat.ch/complaints/10_2026/
Kontakt:
https://presserat.ch/category/aktuell
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Kommentare von Daniel Leutenegger