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6. September 2011

Dokumentarische Begleitung eines Suizids

Schweizer Presserat hat Beschwerde gegen SF «DOK» abgewiesen

Schweizer Presserat; Stellungnahme 35/2011 (www.presserat.ch/29750.htm); Parteien: HLI Schweiz /VKAS c Schweizer Fernsehen «DOK»; Beschwerde abgewiesen

Der Schweizer Presserat weist eine Beschwerde gegen den von SF «DOK» ausgestrahlten Dokumentarfilm «Tod nach Plan» ab. Da der Protagonist des Films sowie seine Freunde und Bekannte freiwillig mitwirkten, sei ihre Privatsphäre nicht verletzt. Und die «Live-Begleitung» des angekündigten und mit Hilfe von Exit ausgeführten Suizids sei zwar nicht unproblematisch, jedoch respektiere der zurückhaltend aufgemachte, differenzierte Film die Menschenwürde der Beteiligten.

Im Februar 2011 strahlte das Schweizer Fernsehen den Dokumentarfilm «Tod nach Plan» aus. Der Film dokumentiert die letzten 30 Tage eines psychisch kranken Arztes, der sich mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Exit das Leben nahm. Human Life International Schweiz (HLI) und die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) beschwerten sich beim Presserat, der Film verletze die Presseratsrichtlinie zur Suizidberichterstattung sowie die Menschenwürde der Beteiligten. SF «Dok» entgegnete, der Film behandle das politisch und gesellschaftlich relevante Thema differenziert und kontrovers.

Der Presserat erinnert daran, dass bei seiner Suizidrichtlinie der Persönlichkeitsschutz im Vordergrund steht. Da der Verstorbene und die ihn im letzten Lebensabschnitt begleitenden Personen einwilligten, im Film mitzuwirken, sei dessen Ausstrahlung unter dem Gesichtspunkt der Respektierung der Privatsphäre nicht zu beanstanden. Zudem erscheine ein Nachahmer-Effekt bei begleiteten Suiziden kaum plausibel. Und da die organisierte Sterbehilfe in der Schweiz seit Jahren kontrovers diskutiert werde, sei es nachvollziehbar, dass das Schweizer Fernsehen auf das Angebot des Protagonisten eingegangen sei und den Dok-Film über seine letzten Wochen und Tage realisiert habe.

ots

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA

Sekretariat/Secrétariat: Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher

Bahnhofstrasse 5 Postfach/Case 201 3800 Interlaken

Telefon/Téléphone: 033 823 12 62 Fax: 033 823 11 18

E-Mail: info@presserat.ch Website: http://www.presserat.ch

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 6. September 2011
  • Journalismus

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