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2. Januar 2014

Dürfen Journalistinnen und Journalisten Bilder von Toten veröffentlichen?

Stellungnahme des Schweizer Presserats

«Tote auf Fotos nicht herausheben»

Schweizer Presserat, 67/2013 (http://presserat.ch/_67_2013_htm)

Parteien: X. c. «Blick Online»

Thema: Privatsphäre, Menschenwürde

Zusammenfassung

Dürfen Journalistinnen und Journalisten Bilder von Toten veröffentlichen? Der Presserat beantwortet die Frage differenziert. Aufnahmen von Leichen sind kein absolutes Tabu. Aus Respekt vor der Totenruhe und aus Rücksicht auf die Trauernden dürfen Medien jedoch keine Bilder publizieren, die auf eine Leiche fokussieren.

Nach Auseinandersetzungen in Ägypten zwischen «Mursi-Anhängern» und der Polizei veröffentlichte «Blick Online» im August 2013 eine Bildstrecke. Ein Leser beanstandete, die Publikation von zwei Bildern mit Toten verstosse gegen ein absolutes Tabu. Das erste Bild zeigt einen Raum, in dem rund 20 Leichen aufgereiht auf dem Boden liegen. Das zweite Bild fokussiert auf eine vermutlich tote Person und auf eine danebensitzende, lebende Person.

Für den Presserat sind Bilder von Toten kein absolutes Tabu. Es ist aber wichtig, sorgfältig zwischen dem Informationswert und der Privatsphäre, der Menschenwürde abzuwägen. Beim ersten Foto überwiegt der Informationswert, da die einzelnen Personen bloss knapp erkennbar sind. Die Veröffentlichung des zweiten, auf zwei Personen fokussierenden Bilds war hingegen unverhältnismässig.

ots

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA

Sekretariat/Secrétariat:

Ursina Wey

Postfach/Case 201 3800 Interlaken

Telefon/Téléphone: 033 823 12 62, Fax: 033 823 11 18

E-Mail: info@presserat.ch

Website: http://www.presserat.ch

 

 

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 2. Januar 2014
  • Journalismus

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