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25. Juni 2014

ROG Schweiz: «Das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft wird durch freie und verantwortungsvolle Medien gefördert»

«Affaire Rocchi»: Reporter ohne Grenzen (ROG) Schweiz begrüsst den Verzicht der Neuenburger Staatsanwaltschaft auf Rekurs.

Im August 2013 liess die Neuenburger Staatsanwaltschaft die Wohnung des «Le Matin»-Journalisten Ludovic Rocchi durchsuchen. Anlass dafür war die Klage eines Ökonomie-Professors der Universität Neuenburg. Rocchi hatte 2012 Plagiatsvor­würfe gegen den Professor aufgedeckt; dieser warf Rocchi daraufhin üble Nach­rede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses vor.

Bei der Hausdurchsu­chung wurden EDV-Geräte und Unterlagen Rocchis beschlagnahmt. ROG Schweiz hatte diesen Verstoss gegen die Informationsfreiheit verurteilt und darauf hinge­wiesen, dass sich damit zeige, «dass die Justiz zu allem bereit ist, um an die Quellen eines Journalisten zu gelangen – selbst wenn dabei die Pressefreiheit tangiert wird». 

Seither hat zuerst das Neuenburger Kantonsgericht und danach auch das eigentlich dafür zuständige Zwangsmassnahmengericht die Hausdurchsuchung bei Rocchi für illegal befun­den.

ROG Schweiz begrüsst nun den Entscheid der Neuenburger Staatsanwalt­schaft, auf einen Rekurs gegen das Urteil des Zwangsmassnahmen­gerichts zu ver­zichten. Der Fall ist damit abgeschlossen.

ROG Schweiz weist darauf hin, dass das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft durch freie und verantwortungsvolle Medien gefördert wird – und nicht dadurch, dass Medien mit unverhältnismässigen Mitteln eingeschüchtert werden.

bb

Kontakt:

Bettina Büsser

Koordinatorin Reporter ohne Grenzen (ROG) Deutschschweiz

Freie Journalistin BR

Presseladen, Postfach 294, 8042 Zürich

www.rsf-ch.ch

044 368 40 88 / 078 728 10 94

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  • Daniel Leutenegger
  • 25. Juni 2014
  • Journalismus

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