ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

17. August 2019

SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT «TAGES-ANZEIGER» UND «WELTWOCHE»

Stellungnahmen 31/2019 und 33/2019

Presserat rügt «Tages-Anzeiger»: Mutter nicht konkret angehört (Stellungnahme 31/2019)

Dokument:

31_2019_X_c_TagesAnzeiger_Stn.pdf – PDF – 91 kB

Parteien: X. c. «Tages-Anzeiger»

Themen: Wahrheitspflicht / Unterschlagen von wichtigen Informationen / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» (TA) teilweise gut. Der TA hatte eine Frau und Mutter nicht konkret mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Journalisten sind jedoch verpflichtet, Betroffene zu schweren Vorwürfen anzuhören.

Der «Tages-Anzeiger» hatte eine Recherche mit dem Titel «Mehr braun als grün» über den Sorgerechtsstreit eines unverheirateten Paars publiziert. Der betroffenen Frau und Mutter wurde vorgeworfen, ihrem Sohn kurzzeitig medizinische Versorgung verweigert zu haben. Daneben zählte der Autor Indizien auf, die darauf hinwiesen, dass die Frau Mitglied der «Anastasia-Sekte» sei. Die Anastasia-Bewegung ist eine in der Schweiz noch wenig bekannte Organisation. Laut TA kennzeichnen sie rassistisches Gedankengut und antisemitische Ideen; Hakenkreuze gehören zu ihren Symbolen.

Der Autor schrieb der Frau erst einen Tag vor der Drucklegung des lange recherchierten Artikels ein sehr vage formuliertes Mail. Die Frau antwortete nicht. Der Presserat befand, der TA hätte nachhaken müssen. Denn schwere Vorwürfe sind Betroffenen konkret und zeitig zu unterbreiten, damit sie ihren Standpunkt darlegen können.

Presserat rügt «Weltwoche»: Nationalrat Portmann falsch zitiert (Stellungnahme 33/2019)

Dokument:

33_2019_Portmann_c_Blick_u_Weltwoche_Stn.pdf – PDF – 95 kB

Parteien: Portmann c. «Blick» und «Weltwoche»

Themen: Wahrheitssuche / Quellenbearbeitung / Berichtigungspflicht

Beschwerde 1 gegen «Blick» und Beschwerde 2 gegen «Weltwoche» abgewiesen; Beschwerde 3 gegen «Weltwoche» gutgeheissen

Zusammenfassung:

Nationalrat Hans-Peter Portmann ist mit gleich drei Beschwerden gegen «Weltwoche» und «Blick» an den Schweizer Presserat gelangt. Bei zwei Beschwerden ging es um die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats. Die Abstimmung zu einem Vorstoss von FDP-Nationalrat Portmann bezüglich des Uno-Migrationspaktes war in der «Weltwoche» von Autor und Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli dahingehend kommentiert worden, dass Portmann nicht einmal seine eigenen Fraktionsmitglieder überzeugen konnte. Aus der Reaktion Portmanns auf diese Kolumne – er hatte per Mail eine Richtigstellung verlangt – konnte jedoch auf das Abstimmungsverhalten der Parteien geschlossen werden. Dies wurde wiederum vom «Blick» aufgegriffen, der berichtete, dass Portmann mit dem Mail das Kommissionsgeheimnis verraten habe und dass Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter dem nachgehen würde. Aus diesem Fall ergaben sich zwei Beschwerden, die jedoch beide abgelehnt werden. Aus Sicht des Presserates hat weder der «Blick» die Wahrheitspflicht verletzt, noch wäre die «Weltwoche» zu einer Richtigstellung verpflichtet gewesen oder hatte eine solche verweigert.

Gutgeheissen hat der Presserat hingegen Portmanns dritte Beschwerde. Sie hatte ein Editorial von Nationalrat und «Weltwoche»-Chefredaktor Roger Köppel zum Gegenstand. Unter dem Titel «Volksverächter» kommentierte Köppel in sehr markigen, aber zulässigen Worten Portmanns Auftritt in einer Fernsehsendung zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative. An einer Stelle suggeriert Köppel durch den Einschub «so Portmann», dieser habe in der Talkshow von der «reissenden Bestie Volk» gesprochen. Die Formulierung wird den Leserinnen und Lesern als indirektes Zitat präsentiert, obwohl sie Portmann in der Sendung weder so noch ähnlich benutzt hat. Durch diese unsachgemässe Quellenbearbeitung entstellt die «Weltwoche» die Meinung von Portmann und verletzt den Journalistenkodex.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

#SchweizerPresserat #TagesAnzeiger #Weltwoche #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 17. August 2019
  • Journalismus

Vorheriger Beitrag

«SWI PLUS»: EINE APP FÜR SCHWEIZERINNEN UND SCHWEIZER IM AUSLAND

Nächster Beitrag

SPÄTE EHRE FÜR MIA HESSE

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • SonntagsBlick 23 März 1969 © Ringier
    NACH FAST 60 JAHREN: DER «SONNTAGSBLICK» WIRD EINGESTELLT

    9. September 2026

  • Luna Wedler an der ZFF-Premiere von BLUE MY MIND - Foto: ©  Eduard Meltzer
    22. ZFF 2026: 11 TAGE, 133 FILME, 46 WELT- UND EUROPA-PREMIEREN, 21 SCHWEIZER FILME

    9. September 2026

  • Bernhard_Stirnemann_Bild-Hansueli_Trachsel
    HOMMAGE AN BERNHARD STIRNEMANN: «E FRÄCHE SIECH»

    9. September 2026

  • Samuel Niederhauser - Foto: © Enescu / Christian Tanase
    BUKAREST: DER BERNER CELLIST SAMUEL NIEDERHAUSER GEWINNT BEIM ENESCU-WETTBEWERB DEN ERSTEN PREIS

    9. September 2026

  • Bild: Screenshot «haute-culture.ch» - © NZZ
    «HAUTE-CULTURE.CH»: DIE «NZZ» UND DIE FIRMA TICKETCORNER LANCIEREN PLATTFORM FÜR KULTURVERANSTALTUNGEN

    8. September 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>