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7. Juni 2011

Verwendung eines Kinderbildes in Abstimmungskampf

Der Presserat hat die Beschwerde von drei CVP-Nationalräten gegen das «Kantonale Pfarreiblatt Luzern» teilweise gutgeheissen. Das «Pfarreiblatt» illustrierte im Februar 2011 eine Zusammenfassung der Stellungnahme der bischöflichen Kommission Justizia und Pax zur Waffeninitiative mit dem undatierten Bild eines Knaben, der sich eine Pistole in den Mund steckt. Aus der Publikation war nicht ersichtlich, dass das Bild keine echte Pistole, sondern ein Glacé in Form einer Waffe zeigt.

Laut Presserat hätte das «Pfarreiblatt» zumindest darauf hinweisen müssen, dass es sich um einen Jux mit Wassereis handelt.

Zudem gehe es nicht an, einen Artikel ohne Einwilligung des Betroffenen mit einem Personenbild zu illustrieren, das in ganz anderem Zusammenhang aufgenommen wurde.

Wer sich bereitwillig an einer öffentlichen Aktion einer Kunsthochschule fotografieren lasse und einwillige, dass das Bild im Internet veröffentlicht wird, gebe damit nicht zwingend sein Einverständnis dafür, das gleiche Bild in einem anderen, politischen Kontext zu verwenden.

Nicht verletzt sieht der Presserat hingegen die Menschenwürde des abgebildeten Kindes sowie der Leserschaft des «Pfarreiblatt». Zwar erscheine die Illustration des Berichts im konkreten Fall verfehlt und geschmacklos. Das Bild des Kindes mit dem Wassereis dränge sich dem unbefangenen Betrachter jedoch nicht als Schockbild auf, sondern wirke im Kontext der Meldung «Kirche für Schutz vor Waffen» bloss deplatziert.

Stellungnahmen – Prises de position – Prese di posizione * 2011 * Nr. 21/2011: Quellennennung / Privatsphäre / Menschenwürde (Glanzmann & Co. c. «Kantonales Pfarreiblatt Luzern») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 5. Mai 2011

Kontakt:

http://www.presserat.ch/

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 7. Juni 2011
  • Journalismus

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