28. Juni 2011
Wie kann der Presserat die «Erklärung der Rechte der Journalist(inn)en» effektiv anwenden?
Nach der Stellungnahme 50/2010 wird sich der Presserat auf Wunsch von impressum zur Frage äussern, wie er die «Erklärung der Rechte der Journalistinnen und Journalisten» künftig anzuwenden gedenke.

Bild: http://www.presserat.ch/
impressum ist der Auffassung, dass der Presserat nach der Anerkennung der «Erklärung» durch die Verleger auch gehalten ist, darüber zu wachen, ob die «Rechte» – insbesondere jene auf faire und verlässliche Arbeitsbedingungen – eingehalten werden. Die Antwort des Presserats wird demnächst erwartet.
Mehr:
http://www.impressum.ch/impressum/de/i-news/i-Info/2011/1106/presserat.html
Kommentare von Daniel Leutenegger