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28. April 2012

ACTA-Abkommen: Stellungnahme des Suisseculture-Vorstandes

«Mit ACTA wird eine internationale Regelung zur Durchsetzung des Urheberrechtes und der Leistungsschutzrechte im Bereich des Internets vereinbart. Aus der Sicht der Urheberinnen und Urheber kann das ACTA-Abkommen von der Schweiz unterzeichnet werden», schreibt der Vorstand von Suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

«

Mit ACTA wird eine internationale Regelung zur Durchsetzung des Urheberrechtes und der Leistungsschutzrechte im Bereich des Internets vereinbart. Aus der Sicht der Urheberinnen und Urheber kann das ACTA-Abkommen von der Schweiz unterzeichnet werden.

Damit ändert sich nichts am Schweizer Urheberrechtsgesetz, denn die im Abkommen enthaltenen Punkte sind in der Schweizer Gesetzgebung bereits enthalten. Das Abkommen bietet jedoch keine explizite Lösung für offene Fragen des Umgangs mit den Urheberrechten im Internet in der Schweiz.

Eine öffentliche Diskussion über das ACTA-Abkommen ist zu begrüssen. Allerdings  wird das ACTA-Abkommen vor allem von Gegnern des Urheberrechtes zum Anlass genommen, um das geistige Eigentum generell zum Abschuss frei zu geben. Ausserdem besteht eine diffuse, unbegründete Angst vor umfassenden Internetkontrollen oder gar Sperren.

Suisseculture ist sich bewusst, dass das Internet eine grosse Herausforderung für das Urheberrecht darstellt und neue Wege und Lösungen gefunden werden müssen.

Für Suisseculture steht aber das Urheberrecht als das zentrale Recht der Künstlerinnen und Künstler nicht zur Diskussion. Professionelle Kunstschaffende sind auf die Einnahmen aus dem Urheberrecht angewiesen – viele leben davon.

Wenn kulturelle Vielfalt und Kunstschaffen erhalten werden sollen, muss das Urheberrecht durchgesetzt werden.

Wer Geschäfte mit dem Datentransport im Internet macht, muss auch bereit sein, Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts zu übernehmen. Nicht der private Konsum von geklauten Werken, sondern die Hehlerei muss bestraft werden.

Ebenso muss auch klar sein, dass Kunst im Internet nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wer künstlerische, journalistische, fotografische oder andere Werke Kulturschaffender nutzen will, soll angemessen dafür bezahlen.

Der Vorstand von Suisseculture hat sich ausführlich mit den Fragen rund um das ACTA-Abkommen auseinandergesetzt und diese Stellungnahme mit 9:2 Stimmen verabschiedet. Er verweist auf folgende Dokumente:

Das ACTA Agreement

Klagen und Ansprüche nach ACTA und nach Schweizerischem Recht

«

Kontakt:

http://www.suisseculture.ch/de/news/newsdetail/artikel/2012/apr/acta-abkommen-stellungnahme-des-suisseculture-vorstandes.html

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 28. April 2012
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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