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17. November 2012

Ausschreibung: Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen.

Die Beiträge sollen – im Sinn eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen.

Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.

Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist).

In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury aus den FachreferentInnen des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge.

Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Kulturforum Amriswil überreicht.

Die Ausschreibungsunterlagen können beim

Kulturamt des Kantons Thurgau

Grabenstrasse 11

8510 Frauenfeld

E-Mail: kulturamt@tg.ch

Tel.: 052 724 22 46

bezogen oder auf der Homepage

www.kulturamt.tg.ch

abgerufen werden.

Eingabeschluss ist der 31. Januar 2013 (Datum des Poststempels).

Die Unterlagen sind in fünffacher Ausführung (max. Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert.

tg

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 17. November 2012
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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