ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

2. September 2020

CORONAVIRUS: GROSSVERANSTALTUNGEN SIND UNTER STRENGEN AUFLAGEN WIEDER MÖGLICH

Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des jeweiligen Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung vom 2. September 2020 Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. Für jede Veranstaltung mit über 1'000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert.

Bild: © Parlamentsdienste

Das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen gehörte zu den zentralen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Der Bundesrat hatte das Verbot am 28. Februar 2020 beschlossen und mehrmals verlängert. Zusammen mit weiteren Massnahmen konnte eine massive Reduktion der Neuansteckungen erreicht werden. 

Aufgrund der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Massnahmen ab dem 27. April 2020 wieder schrittweise gelockert. Seit dem 6. Juni 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt, seit dem 22. Juni 2020 Veranstaltungen mit bis zu 1’000 Personen.

Per 1. Oktober 2020 wird nun auch das Verbot von Grossveranstaltungen mit über 1’000 Besucherinnen und Besuchern oder über 1’000 mitwirkenden Personen vorsichtig und unter strengen Auflagen gelockert. Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage nach Anhörung der Kantone und betroffenen Verbände heute verabschiedet. 

Strenge Bewilligungskriterien 

Der Bundesrat hat die Kriterien festgelegt, damit eine Grossveranstaltung ab dem 1. Oktober 2020 bewilligt werden kann. So muss einerseits die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Voraussetzungen für eine Bewilligung ist andererseits, dass der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügt. Zudem gilt an Grossveranstaltungen für den Zuschauerbereich grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht. Die Kantone können bei Freiluftveranstaltungen wie z.B. Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gelände ausnahmsweise Stehplätze bewilligen. 

Der Veranstalter muss dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzplätze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.

Nationale Fussball- und Eishockey-Spiele

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht. Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden.

Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden. Die Vorgaben orientieren sich an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League bzw. der Swiss Ice Hockey Federation.

Bewilligung durch die Kantone

Zuständig für die Bewilligungen sind die Kantone. Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann ein Kanton eine Bewilligung widerrufen oder einschränkende Auflagen verfügen. Sie können beispielsweise die erlaubte Personenzahl reduzieren oder eine generelle Maskenpflicht für alle Veranstaltungen vorschreiben. Dies gilt auch, wenn der Kanton die Kapazitäten für das Contact Tracing nicht genügend rasch an eine sich stark verschlechternde epidemiologische Lage anpassen kann. Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Dokumente:

  • Verordnung (PDF, 408 kB)
  • Grafik (PDF, 476 kB)
  • FAQ (PDF, 188 kB)

Quelle:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80277.html

#Coronavirus #Grossveranstaltungen #Bundesrat #culturavirus #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+ 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 2. September 2020
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

Vorheriger Beitrag

«AUSBRUCH & RAUSCH: ZÜRICH 1975-1980. FRAUEN KUNST PUNK»

Nächster Beitrag

MCH GROUP GIBT ABSAGE DER ART BASEL IN MIAMI BEACH BEKANNT

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Daniel Furter - Foto: © Marco Zanoni
    DIREKTION ALPS ALPINES MUSEUM DER SCHWEIZ IN BERN: DANIEL FURTER FOLGT AUF BEAT HÄCHLER

    27. Oktober 2026

  • Jahrbuch fög 2026
    FÖG-JAHRBUCH 2026: «QUALITÄTSMEDIEN STÄRKEN WIDERSTANDSFÄHIGKEIT GEGEN DESINFORMATION»

    26. Oktober 2026

  • Miriam Suter - Foto: © Ana Germann, https://miriamsuter.net/
    DIE FREIE JOURNALISTIN UND AUTORIN MIRIAM SUTER ERHÄLT DEN GREULICH KULTURPREIS 2026

    26. Oktober 2026

  • Empfänger:innen des Pro-Lyrica-Preises 2026: (v.l.) James Mayr Schüpbach, Natasa Ivancicevic und Sarah Vogler - Foto: © Rolf Zöllig
    NATASA IVANCICEVIC GEWINNT DEN PRO-LYRICA-LYRIKPREIS 2026

    26. Oktober 2026

  • Schweizerfahne und Schwyzerfahne am Regierungsgebäude in Schwyz - Foto: JoachimKohler-HB, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:JoachimKohler-HB - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schweizer_und_Schwyzer_Fahnen_(Schwyz,_2022).jpg
    DER KANTON SCHWYZ VERGIBT ZEHN WERKBEITRÄGE 2026

    26. Oktober 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>