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1. März 2012

Das BAK schreibt Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes aus

Das Bundesamt für Kultur (BAK) schreibt im Rahmen der UNESCO-Konvention von 1970 Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes aus. Gesuche für das erste Semester 2012 können bis am 31. Mai 2012 bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK eingereicht werden.

Bild: http://www.ag.ch/kulturgesetz/de/pub/kulturgesetz_revision/bewegliche_kulturgueter.php

Zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit vor Diebstahl, Plünderung und Schmuggel bedarf es neben regulativer Instrumente gegen den illegalen Kulturgütertransfer auch präventiver, unterstützender Massnahmen.

Mit der Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 sieht das Kulturgütertransfergesetz daher die Förderung von Projekten Dritter vor.

Solche Projekte dienen der treuhänderischen Aufbewahrung besonders gefährdeter Kulturgüter im Krisenfall, den Bestrebungen zum Schutz und Erhalt des beweglichen kulturellen Erbes oder – in Ausnahmefällen – der Wiedererlangung von Kulturgütern.

Informationen zur Gesuchseingabe

Gesuche für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes können bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden.

Prioritär sind insbesondere Projekte betreffend Staaten, welche mit der Schweiz eine bilaterale Vereinbarung im Kulturgüterbereich abgeschlossen haben (Italien, Peru, Ägypten, Griechenland und Kolumbien).

Sodann können Projekte unterstützt werden, die entweder der besonderen Bedrohungslage in einem Einzelfall Rechnung tragen oder eine weitergehende Präventivwirkung hinsichtlich der Erhaltung gefährdeter beweglicher Kulturgüter haben. Von besonderer Bedeutung ist der Aspekt der internationalen Kooperation. 

Weitere Informationen über Finanzhilfen zu Gunsten der Erhaltung des kulturellen Erbes, insbesondere die prioritären Vergabekriterien, die Liste der 2011 unterstützten Projekte sowie das Formular zur Einreichung eines Finanzhilfeantrags, sind auf der Homepage des Bundesamtes für Kultur abrufbar (www.bak.admin.ch/kgt > Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe).

bak

Kontakt:

Benno Widmer

Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer

Sektion Museen und Sammlungen

Bundesamt für Kultur

+41 (0)31 322 03 25

Benno.Widmer@bak.admin.ch

–

Marco Eichenberger

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer

Sektion Museen und Sammlungen

Bundesamt für Kultur

+41 (0)31 322 03 25

Marco.Eichenberger@bak.admin.ch

Internet: http://www.bak.admin.ch

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 1. März 2012
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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