5. Februar 2025
KULTUR KANTON ZUG: AUSSCHREIBUNG FÖRDERBEITRÄGE UND WERKJAHR 2025
Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und ein Zuger Werkjahr und unterstützt damit junge und talentierte Kunstschaffende im Kanton. Bewerbungen fürs laufende Jahr können bis am 4. März 2025 eingereicht werden.

Bild: © Kanton Zug
Bis heute konnten über 400 Zuger Künstlerinnen und Künstler von dieser Förderung profitieren.
Förderbeiträge
Seit 2023 stehen jährlich 150’000 Franken für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag zur Verfügung. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus. Die Altersgrenze wurde ab Januar 2024 aufgehoben. Somit sind Kunstschaffende aus allen Jahrgängen eingeladen, sich für einen Förderbeitrag zu bewerben.
Werkjahr
Das mit 50’000 Franken dotierte «Zuger Werkjahr» richtet sich an etablierte Zuger Kunstschaffende, die eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen haben.
Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung läuft bis am Dienstag, 4. März 2025. Bewerbungen können ausschliesslich online über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Die Teilnahmebedingungen sowie der Link zum Online-Gesuchsportal finden sich auf
https://zg.ch/de/sport-kultur/kulturfoerderung/ausschreibungen-und-preise/foerderbeitraege
https://zg.ch/de/sport-kultur/kulturfoerderung/ausschreibungen-und-preise/zuger-werkjahr
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Kommentare von Daniel Leutenegger