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15. März 2013

Kulturgüterschutz soll auf aktuelle Herausforderungen ausgerichtet werden

Mit der Totalrevision des Kulturgüterschutzgesetzes werden die rechtlichen Grundlagen auf die aktuellen Herausforderungen ausgerichtet. Der Geltungsbereich des Gesetzes soll entsprechend der heutigen Gefahren- und Bedrohungslage auf Katastrophen und Notlagen ausgedehnt werden. Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz zudem die Grundlagen für die Bereitstellung eines «Bergungsortes» für die vorübergehende Aufbewahrung von akut gefährdeten Kulturgütern.

Bilder: http://www.vbs.admin.ch/

Kulturgüterschutz

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Vernehmlassung über die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) zu eröffnen.

Das geltende Bundesgesetz entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen namentlich während des Zweiten Weltkrieges. Seither hat sich die Gefahren- und Bedrohungslage stark gewandelt, heute muss insbesondere mit Katastrophen und Notlagen gerechnet werden. Der Schutz von Kulturgütern muss auch auf diese Gefährdungen ausgerichtet werden.

Daher soll der Geltungsbereich des KGSG thematisch erweitert werden: Neben Präventions- und Schadensbewältigungsmassnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten sollen neu auch Massnahmen im Zusammenhang mit natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen erfasst werden. Dieser thematischen Erweiterung wird bereits im Titel des Gesetzes Rechnung getragen, der neu «Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen» lauten soll.

Weiter werden mit der Revision des KGSG neue Bestimmungen des internationalen Rechts in der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt. Im Jahr 2004 ist mit dem Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 für die Schweiz eine neue völkerrechtliche Grundlage verbindlich geworden. Wesentliche Neuerungen darin betreffen die Schaffung einer neuen Schutzkategorie für Kulturgüter unter der Bezeichnung «verstärkter Schutz» sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines «Bergungsorts». Ein «Bergungsort» ist ein sicherer Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die im Besitzer- oder Eigentümerstaat akut gefährdet sind und für eine begrenzte Zeit in der Schweiz aufbewahrt werden sollen. Die Schweiz ist das erste Land, welches ein entsprechendes Angebot schafft. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Juni 2013.

br

-> Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (SR 520.3) (pdf, 106kb) 

-> Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und in Notlagen (KGSG) (pdf, 52kb) 

Kontakt: 

 

 

 

Karin Suini
Sprecherin VBS
031 324 50 86

 

http://www.bundesrat.admin.ch/

 

http://www.vbs.admin.ch

 

 

 

 

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 15. März 2013
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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