Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Der Kanton Schaffhausen schreibt für das Jahr 2027 zwei bis vier Atelierstipendien in Berlin aus.

Bild: Regierungsgebäude in Schaffhausen, 2021 – Foto: JoachimKohler-HB, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:JoachimKohler-HB – Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en – Datei: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c5/Beckenstube_7_ff._-_Regierungsgeb%C3%A4ude_in_Schaffhausen.jpg
Förderbeiträge 2026 von Kanton und Stadt Schaffhausen
Kanton und Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Zur Bewerbung eingeladen sind professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten.
Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz.
Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Expertinnen und Experten entscheidet über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich steht eine Summe von 160’000 Franken zur Verfügung.
Anmeldeschluss für die Förderbeiträge ist der 28. Februar 2026
sh
Kontakt:
https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Erziehungsdepartement/Fachstelle-Kultur-51070-DE.html
Atelierstipendien des Kantons Schaffhausen: Vergabe 2026 für das Jahr 2027
Der Kanton Schaffhausen schreibt für das Jahr 2027 zwei bis vier Atelierstipendien in Berlin aus. Neu können die Bewerbenden einen Aufenthalt von 3 Monaten oder 6 Monaten beantragen. Mit den unterschiedlichen Perioden soll den individuellen Lebenssituationen der Kulturschaffenden besser Rechnung getragen werden.
Das Atelier befindet sich in Berlin-Mitte an der Rungestrasse 20 und besteht aus einem Dachatelier zur künstlerischen Arbeit und einer Wohnung im selben Gebäude. Der Aufenthalt beträgt drei oder sechs Monate und wird durch einen monatlichen Zuschuss von 2’200.00 Franken an die Lebenshaltungskosten unterstützt.
Zur Bewerbung eingeladen sind professionelle Kulturschaffende, die entweder aus dem Kanton Schaffhausen stammen (Bürgerrecht), seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens zehn Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnort. Bewerbungen sind alters- und spartenunabhängig möglich.
Anmeldeschluss für die Atelierstipendien ist der 31. März 2026
sh
Kontakt:
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Kommentare von Daniel Leutenegger