6. November 2024
STRATEGISCHE ZIELE FÜR SCHWEIZER NATIONALMUSEUM UND STIFTUNG PRO HELVETIA
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2024 die Strategischen Ziele 2025-2028 für das Schweizerische Nationalmuseum sowie für die Stiftung Pro Helvetia verabschiedet.

Bild: Bundeshaus Bern, © Parlamentsdienste, https://media-parl.ch/picture.php?/492/category/35#&gid=1&pid=28
Strategische Ziele des Bundesrates für das Schweizerische Nationalmuseum 2025–2028 vom 6. November 2024
Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) wurde 1898 unter dem Namen
«Schweizerisches Landesmuseum» in Zürich eröffnet und ist seit 2010 eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zugeordnet. Unter dem Dach des SNM sind drei Museen – das Landesmuseum Zürich, das Château de Prangins und das Forum Schweizer Geschichte Schwyz – sowie das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis vereint.
Die Existenz und die Grundzüge der Organisation des Museums beruhen auf dem Museums- und Sammlungsgesetz vom 12. Juni 2009 (MSG, SR 432.30). Das SNM erfüllt, unabhängig von politischen Einflüssen, die Aufgaben, die im MSG festgelegt sind, und richtet seine Tätigkeit nach den Richtlinien des Internationalen Museumsrates (International Council of Museums, ICOM) aus. Richtungsweisend für die Tätigkeit des SNM in der Periode 2025–2028 ist ausserdem die Kulturbotschaft 2025–2028 (BBl 2024 753).
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https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/90386.pdf
Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2025–2028 vom 6. November 2024
Die Stiftung Pro Helvetia (Pro Helvetia) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung; sie hat ihren Sitz in Bern, und führt ihre Geschäftsstelle in Zürich. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Gestützt auf Artikel 45 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20091 (KFG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele von Pro Helvetia jeweils für eine Vierjahresperiode fest. Damit wird garantiert, dass eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit den
mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen, welche die eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit der Kulturbotschaft 2025–2028 vom 1. März 20242 gutgeheissen haben, erreicht werden kann. Der Bundesrat berücksichtigt bei seiner Zielvorgabe die operative und inhaltliche Freiheit von Pro Helvetia.
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Diese Texte sind provisorische Fassungen. Massgebend sind die definitiven Fassungen, welche unter www.fedlex.admin.ch veröffentlicht werden.
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Kommentare von Daniel Leutenegger