9. Januar 2013
Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern: Denkmal-Entscheid ist öffentlich einsehbar
Der Entscheid zur Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) kann auf der Website der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur eingesehen werden. Der Kanton Luzern will mit der Publikation «dem Informationsbedürfnis der verschiedenen involvierten Interessengruppen optimal entsprechen».

Foto: ots Originaltext/Staatskanzlei Luzern
Link:
Gemäss Medienmitteilung der Luzerner Staatskanzlei vom 08. Januar 2013 hat die zuständige Dienststelle Hochschulbildung und Kultur entschieden, die ZHB Luzern infolge des erheblichen künstlerischen, historischen und wissenschaftlichen Wertes sowie der Zustimmung der Standortgemeinde in das kantonale Denkmalverzeichnis einzutragen.
ots
Mehr:
Medienmitteilung vom 08. Januar 2013
Kontakt:
Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228’60’00
E-Mail: information@lu.ch
Web: www.lu.ch
Kommentare von Daniel Leutenegger