10. November 2010
Bundesgerichtsurteil zu Gunsten von Bloggern
Die Richter in Lausanne entschieden, dass Medienhäuser die Verfasser von Kommentaren auf ihren Blogs geheim halten dürfen.

Pascal Krauthammer heute im «Echo der Zeit» von Radio DRS:
Das Bundesgericht hat am Mittwoch ein Grundsatzurteil zugunsten der Medienfreiheit gefällt: Die Richter in Lausanne entschieden, dass Medienhäuser die Verfasser von Kommentaren auf ihren Blogs geheim halten dürfen. Sofern der Blog-Eintrag ein Minimum an Information enthält, müssen sie die Identität der Kommentierenden der Justiz nicht bekannt geben.
Doch der Entscheid zugunsten der Medienfreiheit bringt den Medienhäusern auch zusätzliche Pflichten.
Link zum Radiobeitrag:

Quelle Bild: http://bernetblog.ch
Kommentare von Daniel Leutenegger