14. September 2009
Empfehlung in Sachen Google Street View
Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird.

Aus diesem Grund richtet Thür mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.
Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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Kommentare von Daniel Leutenegger