22. Dezember 2011
Schweiz führt Impressumspflicht im E-Bereich ein
In der Schweiz wird per 1. April 2012 eine Impressumspflicht für Online-Anbieter eingeführt.

Bild: impressum
Die Printausgaben von Zeitungen und Zeitschriften kennen die Impressumspflicht schon lange: Eine Norm aus dem Medienstrafrecht (Art. 322 Abs. 2 StGB) verpflichtet Zeitungen und Zeitschriften, in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie den verantwortlichen Redaktor und die Teilverantwortlichen anzugeben.
Eine allgemeine, auch im elektronischen Bereich geltende Impressumspflicht, wie sie Deutschland oder die EU (E-Commerce Richtlinie 2000/31/EG) kennen, gab es in der Schweiz bis anhin nicht. Für Publikationen im Internet gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die gedruckte Presse (Nobel/Weber, Medienrecht). Daraus konnte aber keine Impressumspflicht im digitalen Angebot abgeleitetet werden. Trotz der ungeklärten Rechtslage führen bereits heute viele helvetischen Anbieter ein Impressum, insbesondere wenn sie sich an Nutzer der EU richten.
Am 1. April 2012 wird mit der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Schweiz neu eine generelle Impressumspflicht für Online-Angebote eingeführt.
Gemäss neuem Gesetzestext handelt unter anderem unlauter, «… wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen …»
Somit sind neu bei sämtlichen digitalen Angeboten (Webseiten, Apps, Mobilangebote etc.) vollständige und eindeutige Angaben zur Identität sowie eine Kontaktadresse anzugeben. Der Kontakt kann gemäss Gesetzestext auch über eine E-Mail-Adresse rechtsgenügend erfolgen.
Wer die Regeln bis zum 1. April 2012 nicht einführt, riskiert eine Geldstrafe gemäss den Strafbestimmungen des uWG. Es empfiehlt sich somit, das eigene digitale Angebot auf diese Neuerung hin zu untersuchen und allfällige Angebote bei Bedarf nachzurüsten.
Quelle / Kontakt:
martin.ettlinger@schweizermedien.ch
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Kommentare von Daniel Leutenegger