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6. März 2021

«FRAUEN.RECHTE | Von der Aufklärung bis in die Gegenwart»

Ausstellung im Landesmuseum Zürich, bis am 18. Juli 2021

Zum Bild: Männer haben ein Stimmrecht unabhängig davon, ob sie Militärdienst leisten. Bis 1874 wurden nur rund 40 Prozent der diensttauglichen Männer eingezogen. Die militärische Abstinenz der Frauen wurde oft als Argument gegen das Frauenstimmrecht ins Feld geführt. Im Bild: Sanitätsfahrerinnen des FHD, 1939–1945. – Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

50 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz schaut eine Sonderausstellung auf den Kampf für die Menschen- und Bürgerrechte der Frauen von der Aufklärung bis in die Gegenwart.

Paris, 26. August 1789: Die französische Nationalversammlung verkündet die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Sie ist geprägt vom Gedankengut der Aufklärung und hält erstmals das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung fest. Die Erklärung billigt diese Rechte allen Menschen zu, konkret gemeint sind aber ausschliesslich freie Männer, obwohl gerade auch Frauen während der Revolution für gleiche Rechte kämpfen.

Rund 50 Jahre später tritt in der Schweiz die moderne Bundesverfassung in Kraft. Sie schreibt die Rechtsgleichheit für alle christlichen Schweizer fest, schliesst jedoch die Frauen aus. Als Argument wird unter anderem vorgeschoben, dass nur wer Wehrdienst leiste, auch ein politisches Mitbestimmungsrecht besitze. So benachteiligt auch der junge Schweizer Bundesstaat Frauen rechtlich auf allen Ebenen: in der Politik, im Alltag, in der Bildung und in der  Arbeitswelt. Die Gesellschaft nimmt die Frau noch nicht als selbstbestimmendes Individuum wahr, sondern stets im Verhältnis zu einem Mann: Sie ist Mutter, Ehefrau, Schwägerin oder Tochter.

Die Schweizerinnen bleiben sehr lange von politischen Rechten ausgeschlossen und im Zivilrecht benachteiligt. Der lange Kampf zur politischen Gleichberechtigung beginnt sich im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts abzuzeichnen. Er ist gepflastert mit unzähligen Vorstössen, gescheiterten Abstimmungen und Demonstrationen.

1971 – vor genau 50 Jahren – wird das Frauenstimmrecht endlich Realität. Zehn Jahre später werden Frauen und Männer auch in der Verfassung gleichgestellt. 1996 folgt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, welches jegliche Art von Diskriminierung im Erwerbsleben verbietet.

Die Ausstellung im Landesmuseum Zürich zeigt das seit über 200 Jahren an- und abflauende Ringen um Frauenrechte in der Schweiz. Neben bedeutsamen Leihgaben aus Schweizer Institutionen präsentiert sie herausragende Zeugnisse aus internationalen Sammlungen.

Audiostationen geben zahlreichen Frauen aus der Geschichte eine Stimme und laden dazu ein, bei den Debatten der jeweiligen Zeit «mitzuhören».

Zwei bedeutende Installationen der Künstlerin Pipilotti Rist bilden den Auftakt und den Schluss der Ausstellung und geben ihr einen künstlerisch-installativen Rahmen.

nb

Video Vernissage:

https://www.youtube.com/watch?v=W10ztrFDOQg

Kontakt:

https://www.landesmuseum.ch/frauenrechte

#FrauenRecht #LandesmuseumZürich #PipilottiRist #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+


  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 6. März 2021
  • Museum, Ausstellung, Galerie

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