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3. November 2011

Einseitige Berichterstattung über Lohnkonflikt im Baugewerbe

Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens berichtete einseitig über den Lohnkonflikt im Baugewerbe. Dies befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Bild: srf

Am 20. November 2010 berichtete die «Tagesschau» in ihrer Haupt- und Spätausgabe über den Stand der Lohnverhandlungen im Bauhauptgewerbe. An diesem Tag reagierten die Gewerkschaften mit grossem Unverständnis auf das aus ihrer Sicht völlig ungenügende Angebot des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Der Lohnkonflikt hatte sich in den Tagen zuvor verschärft, nachdem die Arbeitgeber ihr bisheriges Angebot nicht erhöht und eine geplante Verhandlungsrunde abgesagt hatten. Der Schweizerische Baumeisterverband erhob Beschwerde gegen den gut einminütigen Beitrag in der «Tagesschau»-Spätausgabe zu diesem Lohnkonflikt.

Im beanstandeten Beitrag wurden ausschliesslich der Standpunkt und die Argumente der Gewerkschaften wiedergegeben. Ihr Verhandlungsleiter erhielt die Gelegenheit, sich zum Lohnkonflikt und zum Angebot der Baumeister («wirklich lausig») zu äussern. Die Position der Gewerkschaften und ihr Unverständnis gegenüber dem Angebot der Baumeister waren für das Publikum nachvollziehbar. Dass der Schwerpunkt des Beitrags aufgrund der tagesaktuellen Ereignisse auf der Darstellung der gewerkschaftlichen Sicht lag, ist nicht zu beanstanden. Die vollständige Ausblendung der Sicht der Baumeister beeinträchtigte aber die freie Meinungsbildung des Publikums zum thematisierten Lohnkonflikt in erheblicher Weise. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Zuschauenden über ein entsprechendes Vorwissen über die Lohnverhandlungen im Bauhauptgewerbe verfügten. Mit der Erwähnung der wichtigsten Argumente der Baumeister wie der schlechten Ertragslage hätte sich für das Publikum ein anderes, differenziertes Bild vom Lohnkonflikt ergeben.

Der Umstand, dass im etwas längeren Beitrag der «Tagesschau»-Hauptausgabe auch ein Vertreter des Schweizerischen Baumeisterverbandes zu Wort kam, konnte bei der Beurteilung der Ausstrahlung der Spätausgabe nicht berücksichtigt werden. Gegenstand der Beschwerde bildete ausschliesslich der Beitrag der Spätausgabe und nicht die Gesamtheit der redaktionellen Sendungen des Schweizer Fernsehens zum Lohnkonflikt in der Baubranche. Auch die kürzere Sendezeit der Spätausgabe stellte keine Rechtfertigung dar, die Sichtweise der im Beitrag angegriffenen Baumeister nicht zumindest in summarischer Weise zu erwähnen.

Aus den erwähnten Gründen verletzte der Beitrag der «Tagesschau»-Spätausgabe das Sachgerechtigkeitsgebot. Die UBI hat die Beschwerde mit 5:3 Stimmen gutgeheissen. Der Entscheid kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Tritt der Entscheid in Rechtskraft, ist die UBI innert 30 Tagen über die getroffenen Massnahmen zu unterrichten, um insbesondere ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

ubi

Kontakt:

UBI

Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031/322 55 33/38
Fax 031/322 55 58

http://www.ubi.admin.ch

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 3. November 2011
  • Radio und TV

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