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26. März 2013

Zentralschweizer Literaturförderung

Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60'000 Franken zur Verfügung.

Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden – mit der Ausschreibung 2013/14 nun bereits zum achten Mal.

Werkbeiträge und Nachwuchsförderung

Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 60’000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5’000 bis 25’000 Franken vergeben, davon einen Beitrag von 5’000 bis 10’000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks.

Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt:

Liliane Studer, Lektorat Schweizer Literatur Dörlemann Verlag, Zürich (Präsidentin); Daniel Mezger, Autor/Schauspieler, Zürich; Esther Schneider, Leiterin Fachredaktion Literatur SRF, Zürich; Martin Wallimann, Verleger, Alpnach-Dorf; Regula Walser, Lektorin, Zürich. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter des Kantons Schwyz, die KBKZ in der Jury.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit drei Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweist. Die Konferenz der Kultur- beauftragten der Zentralschweiz entscheidet abschliessend über die Teilnahme.

Eingereicht werden dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 100 Seiten umfassen. Pro Person sind maximal 2 Eingaben gestattet.

Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 31. Juli 2013 einzureichen. Die Jury wird im November/Dezember 2013 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2014 statt.

Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf

www.sz.ch/kultur

(Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung)

oder bei der

Geschäftsstelle der

Zentralschweizer Literaturförderung

c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung

Postfach 2201, 6431 Schwyz

Tel. 041 819 19 48

E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch

bezogen werden.

mgt

 

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 26. März 2013
  • Theater, Kabarett, Literatur

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