18. Juli 2013
Mediapulse Gruppe: Superprovisorische Verfügung aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die vom TV-Sender «3+» erwirkten superprovisorischen Massnahmen mit sofortiger Wirkung auf.

Die vor rund einem Monat beantragten superprovisorischen Massnahmen gegen die Veröffentlichung der seit Januar 2013 erhobenen Daten aus der Mediapulse-Fernsehforschung sind vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen aufgehoben worden. Dieser Entscheid tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Einer Veröffentlichung der TV-Quoten 2013 steht nach diesem Entscheid der in der Schweiz obersten gerichtlichen Instanz in solchen Angelegenheiten grundsätzlich nichts mehr im Weg.
Laufende Gespräche zwischen Mediapulse und dem TV-Sender «3+»
Aufgrund von z.Z. laufenden Gesprächen zwischen dem TV-Sender «3+» und Mediapulse über Optimierungsmassnahmen in der neuen Fernsehforschung werden die TV-Quoten nicht umgehend publiziert. Mediapulse wird in den kommenden Wochen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden.
ots
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Kommentare von Daniel Leutenegger