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18. Juli 2013

Mediapulse Gruppe: Superprovisorische Verfügung aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die vom TV-Sender «3+» erwirkten superprovisorischen Massnahmen mit sofortiger Wirkung auf.

Die vor rund einem Monat beantragten superprovisorischen Massnahmen gegen die Veröffentlichung der seit Januar 2013 erhobenen Daten aus der Mediapulse-Fernsehforschung sind vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen aufgehoben worden. Dieser Entscheid tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Einer Veröffentlichung der TV-Quoten 2013 steht nach diesem Entscheid der in der Schweiz obersten gerichtlichen Instanz in solchen Angelegenheiten grundsätzlich nichts mehr im Weg.

Laufende Gespräche zwischen Mediapulse und dem TV-Sender «3+»

Aufgrund von z.Z. laufenden Gesprächen zwischen dem TV-Sender «3+» und Mediapulse über Optimierungsmassnahmen in der neuen Fernsehforschung werden die TV-Quoten nicht umgehend publiziert. Mediapulse wird in den kommenden Wochen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der bereitstehenden Fernsehdaten entscheiden.

ots

 

Kontakt:

 

Publica Data AG

Niklaus Brägger, Kommunikation 

T: 058 356 47 56

niklaus.braegger@publicadata.ch

 

http://www.mpgruppe.ch/de/news/aktuell.html

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 18. Juli 2013
  • Radio und TV

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