12. Juni 2025
SCHWEIZER PRESSERAT: NEUE STELLUNGNAHMEN
Beschwerde gegen «Léman Bleu» teilweise gutgeheissen - «Léman bleu» gerügt - Beschwerde gegen «watson» abgewiesen

Beschwerde gegen «Léman Bleu» teilweise gutgeheissen
Auseinandersetzung: Einseitige Betrachtungsweise reicht nicht aus
Der lokale Fernsehsender «Léman Bleu» strahlte einen Bericht aus über eine Auseinandersetzung zwischen einem Spaziergänger und einem Politiker auf dessen landwirtschaftlichem Grundstück im Kanton Genf. Der Grossrat und Präsident der Kantonalsektion seiner Partei war vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen einfacher Körperverletzung.
Im Bericht schilderte er ausführlich seine Version der Ereignisse. Der Spaziergänger, den der Landwirt mit der Mistgabel am Kopf und an der Hand verletzt hatte, hingegen nicht. Empört darüber verlangte der Spaziergänger eine Richtigstellung, was der Fernsehsender aber ablehnte.
Mehr:
https://presserat.ch/news_18_2025/
«Léman bleu» gerügt
Erwiesene Falschinformationen dürfen auch nicht als Frage verbreitet werden
Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) gegen den Genfer Lokalsender «Léman Bleu» in der Hauptsache gutgeheissen. In einem Bericht wurde die Falschinformation geäussert, dass die Hochschule «in sehr genauen militärischen Fragen» («collabore aussi sur des sujets très très précis au niveau militaire») mit Israel zusammenarbeite. Diese Behauptung wurde vom Journalisten in einer Frage formuliert, die grundsätzlich die Verbindungen der Universität Genf mit Israel betraf. Diese ändert nichts an der Problematik.
Mehr:
https://presserat.ch/news_19_2025/
Beschwerde gegen «watson» abgewiesen
Die Grenze zwischen Kommentarfreiheit und Falschdarstellung
Viele juristische Begriffe haben Eingang in die Alltags- und Umgangssprache gefunden. Sie verlieren dadurch häufig die juristische Eindeutigkeit. Dies zeigt sich am Beispiel eines Kommentars des Portals «watson». Darin hat die Autorin den ehemaligen CVP-Nationalrat Yannick Buttet als «Wiederholungssexualstraftäter» und als «zweifach verurteilter Sexualstraftäter» bezeichnet. Dagegen ging beim Schweizer Presserat eine Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Bezeichnungen seien allesamt falsch. Buttet sei nur einmal wegen eines Sexualdelikts und ein weiteres Mal wegen Nötigung verurteilt worden.
Mehr:
https://presserat.ch/news_20_2025/
Kontakt:
https://presserat.ch/category/aktuell/
| Auf der Website des Presserats sind weitere Stellungnahmen veröffentlicht worden: VIOZ. c. «Tages-Anzeiger» (Abweisung) Forchbahn AG c. «Der Küsnachter» (Abweisung) X. c. «Freiburger Nachrichten» (Abweisung) X. c. «Oltner Tagblatt» (Abweisung) X. c. «Basel aktuell» (teilweise Gutheissung) |
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Kommentare von Daniel Leutenegger