ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

23. Mai 2017

WETTBEWERBSKOMMISSION WEKO UNTERSAGT ZUSAMMENSCHLUSS VON TICKETCORNER MIT STARTICKET

Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt das Zusammenschlussvorhaben zwischen Ticketcorner und Starticket. Das neue Unternehmen hätte eine verstärkte marktbeherrschende Stellung erhalten und damit den wirksamen Wettbewerb im Fremdvertrieb von Tickets beseitigt.

Symbolbild: Manfred Heyde – CC-Lizenzen: «3.0 nicht portiert», «2.5 generisch», «2.0 generisch» und «1.0 generisch» – Zur Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eintrittskarten.jpg?uselang=de

Ticketcorner und Starticket bieten Veranstaltern von Konzerten, Shows usw. den Ticketvertrieb an. Diese Dienstleistungen umfassen den physischen und Online-Vertrieb von Tickets (Fremdvertrieb) sowie die Vermarktung von Veranstaltungen (wie Werbung in Medien und Präsenz in sozialen Netzwerken). Anderseits stellen Ticketcorner und Starticket Veranstaltern auch Software-Lösungen zur Verfügung, um den Ticketvertrieb selber vorzunehmen (Eigenvertrieb).

Durch den Zusammenschluss sollte Starticket eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Ticketcorner werden. Die vertiefte Prüfung der WEKO hat gemäss heutiger Mitteilung ergeben, dass zwar auf dem Markt für Eigenvertrieb keine Probleme vorliegen würden. Hingegen bestehen auf dem Markt für Fremdvertrieb deutliche Anhaltspunkte, dass Ticketcorner bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt über eine marktbeherrschende Stellung verfügt.

Das geplante Zusammenschlussvorhaben hätte es den beiden Unternehmen erlaubt, den Schweizer Markt für Fremdvertrieb von Tickets zu kontrollieren und den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen. Zudem hätte die Anbindung der beiden Unternehmen an die zwei grossen Mediengruppen Ringier und Tamedia die Stellung des neuen Unternehmens auf dem Markt verstärkt (konglomerate Effekte).

Im Rahmen der Analyse hat die WEKO die Stellung der zurzeit auf dem Markt tätigen Unternehmen geprüft sowie potentielle Markteintritte von neuen Unternehmen berücksichtigt. Zudem hat die WEKO die Marktentwicklung und die Rolle von Unternehmen wie Spotify, Facebook und Google analysiert.

Die WEKO ist zum Schluss gelangt, dass die aktuellen und potentiellen Mitbewerber, trotz technologischen Entwicklungen, nicht im Stande gewesen wären, eine hinreichend disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der beiden Unternehmen zu bewirken.

Die WEKO konnte auch keine zielführenden Auflagen finden, die erlaubt hätten, das Zusammenschlussvorhaben zu genehmigen. Demzufolge hat die WEKO den geplanten Zusammenschluss untersagt.

Gegenwärtig gehört Ticketcorner AG der Ticketcorner Holding, welche durch die Ringier-Gruppe und die CTS-EVENTIM-Gruppe gehalten wird. Starticket befindet sich im Eigentum der Tamedia AG.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

cp

Kontakt:

http://www.weko.admin.ch/

Auf dieser Webseite u.a. erschienen:

https://www.ch-cultura.ch/diverse-dienstleistungen/starticket-und-ticketcorner-wollen-gemeinsame-schweizer-ticketinggruppe-gruenden

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 23. Mai 2017
  • Diverse Dienstleistungen

Vorheriger Beitrag

SMPA-INDEX 2016: «ZUVERSICHTLICHE SCHWEIZER MUSIK-VERANSTALTER TROTZ STAGNIERENDEN TICKETPREISEN UND SINKENDER AUSLASTUNG»

Nächster Beitrag

PFUSCHI AM MITTWOCH N° 130

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • Andy Warhol, Jean-Michel Basquiat, Bruno Bischofberger und Fransesco Clemente, New York, 1984 - Foto: © Galerie Bruno Bischofberger - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Andy_Warhol,_Jean-Michel_Basquiat,_Bruno_Bischofberger_and_Fransesco_Clemente,_New_York,_1984.tif?page=1
    DER SCHWEIZER GALERIST UND KUNSTSAMMLER BRUNO BISCHOFBERGER IST GESTORBEN

    10. Mai 2026

  • ch-cultura.ch Balken hausrot breit schmal
    SOEBEN VERSCHICKT: DER NEWSLETTER 08/2026 VON CH-CULTURA.CH

    10. Mai 2026

  • Vincenzo Vela, «Le vittime del lavoro» (dett.), 1882-83 — © Confederazione Svizzera, Museo Vincenzo Vela, foto: Mauro Zeni
    «LE VITTIME DEL LAVORO: UN FOCUS»

    9. Mai 2026

  • Le Berceau du Chaos, 2025 Holz, Acryl Courtesy of the artist Ausstellungsansicht Bertille Bak. Voci dalla terra, Museo Vincenzo Vela, 2026 - Foto: MVV / Sebastiano Carsana
    «BERTILLE BAK. VOCI DALLA TERRA»

    9. Mai 2026

  • Vincent van Gogh (1853–1890), Der Innenhof des Hospitals von Arles, 1889, Öl auf Leinwand, 73 x 92 cm - Public domain - https://www.bundessammlungen.ch/de/collection/item/11378/
    WINTERTHUR: SAMMLUNG OSKAR REINHART «AM RÖMERHOLZ» WIEDER GEÖFFNET

    9. Mai 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>