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15. Oktober 2025

FÖRDERUNG DER REGIONAL- UND LOKALPRESSE: JÄHRLICH 10 MILLIONEN FRANKEN MEHR

Ab dem 1. Januar 2026 wird der jährliche Bundesbeitrag für die regionale und lokale Presse um 10 Millionen Franken auf 40 Millionen Franken erhöht. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 beschlossen. Er vollzieht damit einen Entscheid, den das Parlaments nach der Debatte über die parlamentarische Initiative 22.423 Bulliard-Marbach gefällt hat.

Altpapier _ Zeitungen _ Medienförderung Foto: Wutsje, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Wutsje?uselang=de (Ausschnitt) – CC-Lizenz: «Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert» – Datei: https://commons.wikimedia.org

Symbolbild – Foto: Wutsje, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Wutsje?uselang=de (Ausschnitt) – Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de – Datei: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:20080826_Waste_Paper.jpg&uselang=de

Der Bundesrat setzt die von der Bundesversammlung am 21. März 2025 beschlossene Erhöhung der indirekten Förderung der Regional- und Lokalpresse teilweise auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Ab Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes (PG) wird der Bundesbeitrag für die Regional- und Lokalpresse von 30 Millionen auf 40 Millionen Franken pro Jahr heraufgesetzt. Diese Erhöhung um 10 Millionen Franken ist auf sieben Jahre befristet.

Den Anstoss für diese zusätzliche Unterstützung gab die parlamentarische Initiative 22.423 «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen». Die Initiative fordert zum einen eine höhere Ermässigung bei der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen und zum anderen die Ausdehnung der Förderung auf die Frühzustellung unter der Woche.

Die Bedingungen zum Bezug von Zustellermässigungen bleiben unverändert. Derzeit werden 143 Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse unterstützt.

Gemäss der parlamentarischen Initiative 22.423 soll neu auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen gefördert werden. Für die Umsetzung dieser Forderung sind jedoch Änderungen der Postverordnung (VPG) nötig. Daher treten die entsprechenden Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. Insgesamt sind jährlich höchstens 25 Millionen Franken für Frühzustellermässigungen vorgesehen. Auch diese Massnahme ist auf sieben Jahre befristet.

Quelle / Mehr:

https://www.news.admin.ch/de/newnsb/fnUEOC_u5oKtF0inB86h7

#FörderungRegionalpresse #FörderungLokalpresse #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 15. Oktober 2025
  • Druck, Verlag, Printprodukte, Medienhäuser, Journalismus, Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Politik und Gesellschaft

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